Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

1.      Das Verfahren zur 11. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eingeleitet.

 

2.       In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgende neuen Darstellungen aufgenommen:

 

-  Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in Berglen-Rettersburg (2,1 ha)

-  Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 -2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:

 

-  Wohnbaufläche „Hanfäcker 1“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)

-  Wohnbaufläche „Schillenberg II“ in Berglen-Erlenhof (0,8 ha)

-  Wohnbaufläche „Tauernstraße-Süd“ in Berglen-Streich (0,4 ha)

-  Wohnbaufläche „Karlstraße“ in Berglen-Ödernhardt (0,1 ha)

 

3.            Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der           Stadt Winnenden vom 07.10.2016 im Maßstab 1 : 5.000. 

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 232/2016 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Einleitend weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Gemeinde Berglen nach wie vor in der Situation ist, dass eine sehr große Nachfrage nach Wohnbauplätzen vorliegt. Aus diesem Grund soll das Gebiet “Hanfäcker” entwickelt werden. Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden.

 

Bauamtsleiter Rabenstein ergänzt, dass es in dem großen Wohngebiet „Hanfäcker“ mit ca. 3 ha Fläche möglich sein wird, unterschiedliche Gebäudetypen und Wohnformen anbieten zu können. So sind neben Einfamilienwohnhäusern und Doppelhäusern auch kleine Mehrfamilienhäuser geplant. Die Gemeinde hat frühzeitig mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart sehr konstruktive Gespräche bezüglich der Flächenausweisung in Rettersburg geführt.

 

Geplant ist, den städtebaulichen Entwurf in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.02.2017 vorzustellen. In der Sitzung des Gemeinderats am 07.03.2017 wird das Bebauungsplanverfahren dann formell eingeleitet.

 

Gemeinderätin Jooß unterstützt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in der vorgeschlagenen Form. Die SPD-Fraktion hält es für erstrebenswert mehr Wohnraum insbesondere auch für ältere Menschen und Mietwohnungsbau zu schaffen. Sicher wird es auch kritische Stimmen geben, die der Schaffung von Wohnraum die Versiegelung der Flächen gegenüberstellen.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass im Entwurf bereits erste Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind, die auch den Zwölfbeetweg und den oberen Bereich der Straße „Im Gaiern“ betreffen.

 

Auf Anfrage von Gemeinderat Frey teilt der Vorsitzende mit, dass die herausgenommenen Flächen bei der Teilfortschreibung für das Gebiet Berglen grundsätzlich wieder aufgenommen werden können. Dies wird aber ganz entscheidend davon abhängen, mit welchem Wohnbauflächenkontingent die Gemeinde künftig planen kann. Ziel der Gemeinde ist es daher, bei der nächsten Fortschreibung im Regionalplan die Raumkategorie ländlicher Raum zu verlassen und dem Verdichtungsraum anzugehören. Dann können mehr Flächen für die Wohnbebauung ausgewiesen werden.