Nachfolgend wird über den Beschlussantrag en bloc abgestimmt.

 

 

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.            Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderats, noch der Vorsitzende befangen sind.

 

2.            Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der ARP vom 26.09.2017 berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

3.            Der Bebauungsplan "Hanfäcker" in Rettersburg wird zusammen mit den text­lichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO und der Begründung im Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB festgestellt.

 

                Maßgebend ist der Lageplan der Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, vom 07.03.2017 / 26.09.2017 im Maßstab 1:500 mit Planzeichenerklärung, Textteil und Begründung vom 07.03.2017 / 26.09.2017.

 

4.            Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach entsprechender öffent­licher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Berglen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

5.            Der Vorsitzende wird ermächtigt, mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis eine Vereinbarung bezüglich des Neubaus eines Kreisverkehrsplatzes im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Hanfäcker“ in Rettersburg zu schließen. Der Vorsitzende wird auch zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags für die Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ermächtigt. Der Vorsitzende wird in diesem Zusammenhang auch dazu ermächtigt in Abstimmung mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis die geplante Maßnahme M10 des Textteils zu modifizieren oder anzupassen.

 

6.            Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann Beratende Ingenieure PartG mbB, Murrhardt, wird mit der Erstellung der Ausführungsplanung sowie der Fertigung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt.

 

7.            Das Vermessungsbüro Henn + Kessler, Schorndorf, wird mit der Katastervermessung und der späteren Abmarkung beauftragt.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 329/2017 wird verwiesen. Diese ist Bestandteil des Protokolls.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Müller ist befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Der befangene Gemeinderat nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Der Vorsitzende begrüßt die Herren Riker und Rebmann vom gleichnamigen Ingenieurbüro, Herrn Landschaftsarchitekt Blank und Herrn Miracapillo von der beauftragten Architekten Partnerschaft ARP.

Alle beauftragten Planer stehen dem Gremium für Fragen zur Bauleitplanung oder zu dem erarbeiteten Abwägungsvorschlag zur Verfügung.

 

Anhand der Sitzungsvorlage führt der Vorsitzende in den Sachverhalt ein. Er legt aufgrund der großen Bauplatznachfrage Wert darauf, bereits zum jetzigen Zeitpunkt das Ingenieurbüro Riker + Rebmann mit der Erstellung der Ausführungsplanung sowie der Fertigung der Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen. Ebenso soll das Vermessungsbüro Henn + Kessler, Schorndorf mit der Katastervermessung und der späteren Abmarkung beauftragt werden, um im weiteren zeitlichen Ablauf Zeit gewinnen zu können.

 

Gemeinderätin Jooß nimmt Bezug auf die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Bedenken der Träger öffentlicher Belange. Hiernach sind Gabionen als Stützmauern zugelassen. Dagegen hat sie jedoch Bedenken, da das Gebiet relativ dicht bebaut ist. Möglichst wenige Steine sollten das Gebiet umgrenzen. Grundsätzlich verbieten kann man Gabionen sicher nicht, die Gemeinde könnte aber vielleicht andere Regularien finden, wie z.B. Höhenvorgaben oder dass möglichst viel Grün vorhanden sein muss.

 

Bauamtsleiter Rabenstein informiert, dass die Planungen ein üppiges Pflanzgebot vorsehen. Auch Dachbegrünungen sind vorgegeben.

Im Übrigen sind im Textteil unter D 2.4 die Einfriedigungen geregelt. Der Bebauungsplan lässt Sichtblenden und Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von zwei Metern und bis zu einer Länge von vier Metern zu. Die Wahrung der Privatsphäre mit Sichtschutz ist unerlässlich.

 

Gemeinderat Haller fragt an, ob verhindert werden könne, dass ganze Gärten nur mit Granit und Steinen gestaltet werden.

 

Herr Rabenstein weist darauf hin, dass die Verwendung von Granitstelen nicht ausgeschlossen werden kann, da diese insbesondere bei Garagenzufahrten etc. als kostengünstige Maßnahme eingesetzt werden. Allerdings ist deren Höhe durch die Festlegungen im Textteil begrenzt.

 

Gemeinderat Hägele nimmt Bezug auf den durch das Wohngebiet zusätzlich anfallenden Verkehr, der auch die Ortsdurchfahrt Oppelsbohm mit mehreren Fahrten pro Tag zusätzlich belastet. Er fragt an, ob Optimierungen für einen besseren Verkehrsfluss angedacht seien.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass in diesem Bereich nur enge Stellschrauben bestehen. Durch einen Verzicht auf die Parkbuchten wäre einerseits zwar ein besserer Verkehrsfluss gegeben, der aber andererseits mit einer höheren Durchfahrtsgeschwindigkeit und damit einer größeren Gefährdung verbunden ist. Außerdem sind im alten Ortskern in Oppelsbohm nur wenige Parkflächen vorhanden.

 

Im Wohngebiet Hanfäcker selbst werden bei Wohnungen von mehr als 40 m² Wohnfläche 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit gefordert (Textteil D 4). Innerhalb der Stauraumflächen vor den Garagen bzw. Carports können keine anrechenbaren Stellplätze nachgewiesen bzw. ausgewiesen werden. Zusätzlich ist auf eine sehr breite Erschließung geachtet worden, um eine beidseitige Parkierung zu ermöglichen. Eine Restfahrbahnbreite von mehr als drei Metern bleibt erhalten. Ferner werden viele öffentliche Stellplätze angelegt.

 

Gemeinderat Moser betont, dass die Parkierung in den Ortsdurchfahrten nicht anders geregelt werden kann.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass höchstens kleinere Nachsteuerungen möglich sind.

 

Gemeinderätin Jooß ist es ein Anliegen, dass bei der weiteren Planung sichergestellt wird, dass es in diesem Gebiet auch sozialen Mietwohnungsbau geben wird.

 

Der Vorsitzende betont, dass die Verwaltung dies genauso sieht. Mit Bauträgern hat es bereits erste Vorgespräche gegeben. Er geht davon aus, dass es gelingen wird einen sogenannten sozial vergünstigten Mietwohnungsbau anzubieten. Zum weiteren Verfahren führt er aus, dass sich der Gemeinderat nach Abschluss der planungsrechtlichen Regelungen mit den Vergabekriterien beschäftigen muss.