Errichtung einer Dachverlängerung für eine Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Distlerweg 11, Flst.Nr. 2077 in Oppelsbohm
Der Eigentümer des
Grundstücks Distlerweg 11 in Oppelsbohm möchte auf der Südwestseite seines
Wohngebäudes eine Dachverlängerung für eine Photovoltaikanlage mit einer
Grundfläche von 10 m x 3,50 m und einer Traufhöhe von 4,30 m errichten. Die
Konstruktion der Dachverlängerung soll nach den vorliegenden Unterlagen aus
Holz bestehen. Die Module der Photovoltaikanlage werden hierauf direkt
angebracht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Mendelssohnstraße – 1. Änderung"
aus dem Jahre 1983. Die Bestimmungen des Bebauungsplanes sind nicht
eingehalten, da mit der geplanten Dachverlängerung nicht überbaubare
Grundstücksfläche in Anspruch genommen werden soll.
Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben keine
städtebaulichen Bedenken, da sich die Dachverlängerung an das bestehende
Wohnhaus anpasst. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das
gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
1 x Bauakte „Distlerweg 11“
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird erteilt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Schnitt
Nordostansicht
Südwestansicht