Betreff
Weiteres Vorgehen Neubau Hochbehälter Galgenberg
Vorlage
SV/418/2018
Aktenzeichen
815.41
Art
Sitzungvorlage

 

In seiner Sitzung am 31.10.2016 hat der Gemeinderat den Neubau des Hochbehälters (HB) Galgenberg beschlossen. Hintergrund des Neubaus ist die deutlich zu geringe Dimensionierung des bestehenden Behälters sowie dessen baulicher Zustand.

 

Der Neubau ist Bestandteil der Trinkwasserkonzeption des Ingenieurbüro Riker+Rebmann, welche im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Sporthalle in Oppelsbohm und der Probleme bei der Löschwasserversorgung der Ortsteile Ödernhardt und Bretzenacker im Jahr 2014 erstellt wurde. Diese sieht die Aufdimensionierung der Versorgungsleitung vom HB Galgenberg bis Bretzenacker, den Umbau des Schachtbauwerks an der Nachbarschaftsschule, die Verlegung einer Förderleitung vom Pumpwerk Ödernhardt bis zum HB und den Neubau des HB vor. Aktuell fehlt zur vollständigen Umsetzung der Konzeption noch der Lückenschluss der Förderleitung vom Ortseingang Ödernhardt bis zum Pumpwerk und der Neubau des HB Galgenberg.

 

Mit Schreiben vom 06.06.2018 teilt das Regierungspräsidium Stuttgart mit, dass die Förderung für den Neubau des Hochbehälters im Förderjahr 2018, wie bereits im Förderjahr 2017, leider nicht möglich ist.

 

Am 27.04.2018 fand ein gemeinsamer Termin mit der Gemeinde Rudersberg und Vertretern des Landratsamtes statt. Hierbei wurden sowohl die Fördermöglichkeiten für eine Trinkwasserkonzeption der beiden Gemeinden, als auch die Förderchancen für den Neubau des HB Galgenberg besprochen. Von Seiten des Landratsamtes wurde signalisiert, dass die Förderwahrscheinlichkeit für den reinen Neubau des HB gering ist. Wenn dann käme eine Bezuschussung für den Bereich der technischen Trinkwasseraufbereitung (Ultrafiltration) in Betracht.

 

Vom anwesenden Vertreter des Gesundheitsamtes wurde ausdrücklich eine rasche Umsetzung des Neubaus angeregt. In den letzten Jahren gab es vereinzelt Probleme mit der Trinkwasserqualität im Versorgungsnetz des Hochbehälters Galgenberg. Im zwei- bis drei Jahresrhythmus gibt es eine sogenannte Wasserschau, bei der gemeinsam mit dem Gesundheitsamt sämtliche Anlagen der Wasserversorgung begangen werden. Hierbei wurde der HB Galgenberg bereits im Jahr 2015 als kritisch betrachtet. Da zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits die Planung eines zeitnahen Neubaus in der genannten Konzeption vorlag, konnte aufgezeigt werden, dass die Gemeinde die Situation erkannt und entsprechende Schritte eingeleitet hat. Eine gewisse Dringlichkeit der Maßnahme ist somit gegeben.

 

Nach der letzten Kostenberechnung ist für den Neubau mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.035.000,00 € netto zu rechnen. Hiervon sind ca. 990.000,00 € netto zuwendungsfähig. In Abhängigkeit des maßgeblichen Wasser- und Abwasserentgeltes wäre eine maximale Förderung von 80 % und somit 792.000,00 € möglich.

 

Festzulegen ist nun das weitere Vorgehen, hierbei sind verschiedene Varianten denkbar:

 

1)      Das Vorhaben wird ein Jahr zurückgestellt und es wird erneut ein Förderantrag für den Neubau gestellt.

 

Vorteil:                       Möglichkeit einer erheblichen Fördersumme

 

Nachteil:         Die Baumaßnahme verschiebt sich um ein weiteres Jahr, es müssen

Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität getroffen wer-

den.

 

2)      Es wird von dem Zuschuss abgesehen und der Neubau komplett durch Eigenmittel finanziert.

 

Vorteil:                       Beginn der Baumaßnahme noch im Jahr 2018 möglich

 

Nachteil:         Kosten belasten voll das Wasserwerk Berglen

 

3)      Es wird mit dem Bau des HB-Gebäudes sowie der Edelstahltanks begonnen und ein erneuter Förderantrag für die technischen Trinkwasseraufbereitungsanlagen gestellt. Zusätzlich wird eine Bestätigung der Förderunschädlichkeit des vorzeitigen Baubeginns beantragt. Die Baumaßnahme wird nicht komplett in 2018 ausgeschrieben. Die Gewerke der Trinkwasseraufbereitung werden im Jahr 2019, nach Erhalt des Förderbescheides (oder dessen Ablehnung), ausgeschrieben.

 

Vorteil:           Beginn der Baumaßnahme noch im Jahr 2018 sowie zumindest anteilige Förderung möglich. Nur geringer zeitlicher Verzug der Baumaßnahme, da die technischen Anlagen der Wasseraufbereitung sowieso erst nach Erstellung des Gebäudes installiert werden können.

 

Nachteil:         Kostenrisiko liegt voll beim Wasserwerk. Sollte auch in der nächsten Förderrunde dem Antrag nicht entsprochen werden, ist die Anlage erstellt und keine weitere, nachträgliche Förderantragstellung möglich.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Variante 3 den Vorzug erhalten. Die Wahrscheinlichkeit einer vollständigen Förderung der Maßnahme wird als äußerst gering eingeschätzt, jedoch sollte man die mögliche Bezuschussung der Trinkwasseraufbereitungsanlagen nicht ungenutzt lassen. Des Weiteren wird auf die Dringlichkeit der Baumaßnahme verwiesen um die Trinkwasserqualität zu gewährleisten.

 

Bei einer Zurückstellung des Baubeginns sollten, um weitere Probleme mit der Trinkwasserqualität zu vermeiden, geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dieses Thema wurde bereits mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann diskutiert.

 

Folgende Überlegungen wurden angestellt:

1)    Einbau einer Chlordioxid Erzeugungsanlage [Kosten ca. 35.000 €; Betriebskosten ca. 2.600 €/a]

2)    Einbau einer Chlordosieranlage [Kosten ca. 18.000 €, Betriebskosten ca. 650 €/a]

3)    UV-Desinfektion in Kombination mit Trübungsmessungen und automatisiertem Abschlag [Kosten ca. 15.000 €, Betriebskosten 350 €/a]

4)    Verwurf des Quellwassers und Substitution mit Fernwasser [keine sofortigen Investitionen, Betriebskosten 0,8 €/m³ x 27.000 m³ = 21.600 €/a]

 

Für die Variante 1 spricht der hohe Automatisierungsgrad und das einfache Handling mit den Chemikalien. Aufgrund der Kosten scheidet diese Variante jedoch aus.

 

Für die Variante 2 sprechen die günstigen Kosten und die einfache Technik. Nachteilig ist der Umgang mit dem „Gefahrstoff“ Chlor sowie die Tatsache, dass der Trinkwasser-Grenzwert für Trübung nicht sicher eingehalten werden kann.

 

Die Variante 3 wäre unsere Empfehlung als Zwischenlösung. Für diese Lösung spricht, dass die Bauteile auch nach dem späteren Einbau einer Ultrafiltrations-Anlage (UF-Anlage) weiter genutzt werden können. Außerdem werden neben der Desinfektion (mit der vorhandenen UV-Anlage) auch die Grenzwerte für Trübung eingehalten. Nachteilig ist natürlich, dass einiges an Wasser automatisch verworfen werden wird, da keine Einrichtung zur Trübstoffreduzierung (UF) bereitsteht.

 

Die Variante 4 wäre der Ansatz, dass nichts investiert wird bis die UF-Anlage tatsächlich umgesetzt werden würde. Nachteilig ist hierbei jedoch, dass in diesem Fall die bisherige hohe Eigenwasserquote von derzeit 90% in dieser Zone aufgegeben und 100 % Fernwasser bezogen werden müsste. Das hat höhere Betriebskosten zur Folge.

 

Das Ingenieurbüro Riker+Rebmann wird an der Sitzung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 


1 x Kämmerei

1 x Bauamt 


Der Gemeinderat beschließt das weitere Vorgehen bzgl. des Neubaus des Hochbehälters Galgenberg.