Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen und Feststellung der 6. FNP-Änderung
Vorlage
SV/099/2015
Aktenzeichen
621.3
Art
Sitzungvorlage

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 10.12.2014 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 16.12.2014 den Entwurf für die 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 festgestellt. Der Änderungsentwurf wurde anschließend vom 29.06.2015 bis 29.07.2015 in Winnenden und in Berglen öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind vom Regierungspräsidium Stuttgart und Landratsamt Rems-Murr-Kreis Stellungnahmen abgegeben worden, über die eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist.

 

Es wird vorgeschlagen, die 6. FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in Anlage 7 zu dieser Vorlage behandelt werden.

 


1 x GVV Winnenden

1 x FNP-Ordner   


1.            Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 24.03.2014 / 10.10.2014 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 6 zu dieser Vorlage behandelt.

 

2.            In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

 

- Wohnbaufläche „Stöckenhäule“ in Berglen-Stöckenhof (1,21 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen:

 

-    Wohnbaufläche „Bronnwiesen“ in Berglen-Birkenweißbuch (1,0 ha)

-     Teilfläche der Wohnbaufläche „Kniebisweg“ in Berglen-Vorderweißbuch (0,12 ha).

 

3.            Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 24.03.2014 / 10.10.2014 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.            Die Begründung vom 10.10.2014 / 08.05.2015 / 01.09.2015 wird einschließlich des Umweltberichts vom 16.06.2015 / 29.09.2015 zum Bebauungsplan „Stöckenhäule“ festgestellt.