- Aufstellungsbeschluss für die 9. Flächennutzungsplanänderung
Der gemeinsame Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am
06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat
sich inzwischen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt begründet
wird:
Sonderbaufläche "Kreiskrankenhaus"
in Winnenden
Die Rems-Murr-Kliniken beabsichtigen auf dem
Gelände des Kreiskrankenhauses Winnenden weiteren Parkraum für Kraftfahrzeuge
zu schaffen, um eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen für die Patienten,
Besucher und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
Im westlichen Teilbereich der Grundstücke,
Flst.Nr. 7148, 7149, 7150, sollen Mitarbeiterstellplätze herstellt werden.
Diese werden bereits während der Bauphase für das Parkdeck über der heutigen
P2-Fläche benötigt. Die neue Parkplatzfläche soll nicht als Provisorium,
sondern wie die vorhandenen Parkflächen in Pflaster- und Asphaltbauweise
hergestellt werden.
Die Parkierungsfläche ist im gültigen
Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 a) des
Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.
Der Bebauungsplan soll gleichzeitig mit der
Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach
§ 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs aufgestellt werden.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird gebeten, die Einleitung des
Verfahrens für die 9. Flächennutzungsplanänderung zu beschließen.
1 x GVV
Winnenden
1 x FNP-Ordner
1.
Das Verfahren zur 9. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung
aufgenommen:
- Sonderbaufläche
"Kreiskrankenhaus" in Winnenden
(ca. 4,6 ha)
3. Maßgebend
ist der Abgrenzungsplan, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt
Winnenden, vom 19.10.2015 im Maßstab 1:5000.