Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Wieselstraße 17, Flst.Nr. 1035/3 in Hößlinswart
Vorlage
BUA/031/2015
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

Die Antragsteller möchten auf den Grundstück Wieselstraße 17 in Hößlinswart ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 9,85 m x 12,48 m errichten. Die Traufhöhe des neuen Wohnhauses beträgt, gemessen von der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH), 4,48 m. Die Firsthöhe ist in den vorliegenden Unterlagen mit 7,15 m ab EFH angegeben. Das Dach des Gebäudes soll nach den Vorstellungen der Bauherren mit einer Neigung von 30° und einer Ziegeleindeckung ausgeführt werden. Auf der südöstlichen Dachhälfte ist zudem ein Zwerchgiebel geplant. Die Parkierung wird in einer Doppelgarage erfolgen, die auf der Südostseite des Wohnhauses, an der Grenze zum Grundstück Flst.Nr. 1035/1, platziert werden soll. Das Garagendach möchten die Bauherren teilweise als Terrasse nutzen, weshalb entlang der südöstlichen Gebäudeseite ein Steg als Zugang errichtet soll.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wieselstraße-Erweiterung“ aus dem Jahre 2009. Die Bestimmungen dieses Bauleitplanes sind nicht eingehalten, da die EFH um 0,60 m erhöht wurde und die Traufhöhe um 1,08 m von den Maximalfestsetzungen des Bebauungsplanes abweicht. Ferner ragt der südöstliche Teil des Gebäudes um 0,80 m, der geplante Steg um bis zu 1,80 m und der südwestliche Bereich der Garage um 0,60 m über die festgesetzten Baugrenzen hinaus.

 

Von Seiten der Verwaltung bestehen keine städtebaulichen Bedenken gegen die Realisierung des Vorhabens, weshalb die beantragten Befreiungen genehmigt werden können. Die vorliegende Straßenabwicklung verdeutlicht, dass sich der etwas erhöhte Baukörper dennoch größenmäßig, als auch von den Höhenausmaßen, gut in die vorhandene Gebäudelandschaft der Wieselstraße integrieren wird.

 

Dem Bau- und Umweltausschuss wird vor diesem Hintergrund empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen unter Auflagen herzustellen.

 

 


Bauakte "Wieselstraße 17"  


1.                   Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass                                                                       

 

-        als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Grundstücksfläche auf dem Baugrundstück ein heimischer Laubbaum gepflanzt wird;

 

-        sämtliche Zugangs- und Zufahrtsflächen nur mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden;

 

-        das anfallende Niederschlagswasser dem Gewässer II. Ordnung Steinach zugeleitet wird.

 

2.                  Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

Lageplanauszug

Schnitt

 

 

 

 

 

Nordostansicht

Südostansicht

Südwestansicht

Nordwestansicht

Straßenabwicklung (Auszug)