Neubau eines Therapiezentrums mit Wohnung und 16 Stellplätzen auf dem Grundstück Heinkelstraße 9, Flst.Nr. 740/39 in Steinach
Die Mieterin des Gemeindegebäudes Erlenstraße 6 in
Steinach hat im Dezember 2015 den Bauplatz Nr. 740/39 in der Heinkelstraße im
Gewerbegebiet Erlenhof II erworben. Nach den vorliegenden Planunterlagen ist
auf dem Grundstück ein großzügiges Therapiezentrum mit einer Wohnung geplant.
Im Erdgeschoss sollen neben mehreren Behandlungs- und Therapieräumen auch
Kurs-, Empfangs- und Warteflächen entstehen. Im 1. Obergeschoss sind
hauptsächlich Büro- und Besprechungsräume geplant. Das 2. Obergeschoss wird
gegenüber den darunterliegenden beiden Geschossen um ca. drei Meter nach
Südwesten zurückgesetzt und soll ausschließlich Wohnzwecken der Inhaberin
dienen. Die Grundfläche des im ersten Bauabschnitt geplanten Baukörpers beträgt
22,84 m x 17,53 m. Die Gesamthöhe des Gebäudes bis zur Attika des begrünten
Flachdachs ist, gemessen von der festgesetzten Bezugshöhe, in den Bauvorlagen
mit 9,0 m angegeben. Das stark hängige Gelände wird im nordöstlichen Bereich
mit Jura-Blocksteinen sowie mit zwei Betonstützmauern befestigt. Auf der
nordwestlichen Gebäudeseite ist eine weitere Stützwand aus Beton zur
Geländeabfangung geplant. Für die Patienten, Besucher und Mitarbeiter sollen
insgesamt 16 Stellplätze entlang der Heinkelstraße angelegt werden.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Erlenhof II. Bauabschnitt“ aus dem Jahre 2005. Die Bestimmungen dieses Bauleitplanes sind nicht eingehalten. Gemäß den planungsrechtlichen Festsetzungen darf der gewerblich genutzte Baukörper, ausgehend von der Bezugshöhe (BH), eine maximale Höhe von 7,00 erhalten. Als Dachform setzt der Bauleitplan ein begrüntes Flachdach mit einer Neigung von bis zu 12° fest. Bei dem zu Wohnzecken nutzbaren Bereich sieht der Bebauungsplan u.a. abweichende Baugrenzen, Höhen- und Gestaltungsvorgaben für das Gebäude vor. Die maximal zulässige Traufhöhe beträgt 3,50 m. Als Dachform wurde ein Satteldach mit einer Neigung von 30°-35° festgelegt. Die Antragstellerin möchte das Wohngebäude etwas zurückgesetzt, aber ansonsten optisch in den gewerblichen Baukörper integrieren und daher in gleicher Bauweise ausführen. Dies setzt allerdings voraus, dass auch das Wohngebäude mit einem Flachdach ausgeführt und die Gesamthöhe von 7,00 m bezogen auf die BH um 1,93 m höher ausgeführt wird. Zudem sollen die Baugrenzen sowohl beim Therapiezentrum, als auch beim Wohnhaus überschritten werden.
Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben keine städtebaulichen Bedenken, da sich der Baukörper, wie die vorliegende Straßenabwicklung verdeutlicht, insgesamt gut in die bestehende Bebauung in der Heinkelstraße einfügen wird. Darüber hinaus werden die maximalen Höhenvorgaben des Bebauungsplanes für das Wohnhaus nicht überschritten (siehe rote Darstellung im Schnitt). Die Überschreitung der Baugrenzen, insbesondere im Südwesten (bergseitig), ist aus Verwaltungssicht noch akzeptabel.
Dem Bau- und Umweltausschuss wird empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen unter Auflagen herzustellen.
1 x Bauakte "Heinkelstraße 9"
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB mit der Maßgabe erteilt, dass
- die extensive Begrünung des Fachdachs und die
Pflanzgebote bis zur baurechtlichen Abnahme ausgeführt werden;
- als Ausgleich für die Inanspruchnahme von nicht
überbaubarer Grundstücksfläche zwei zusätzliche einheimische Laubbäume auf dem
Baugrundstück gepflanzt werden;
- die geplante Stützmauer aus Blocksteinen durch
eine entsprechende Bepflanzung dicht eingegrünt wird;
- die Besucherparkplätze an der Heinkelstraße und
der Zugang so ausgeführt werden, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht
auf die angrenzende öffentliche Verkehrsflächen abfließen kann;
- die Grundstücksgrenze zum Entwässerungsgraben
Flst.Nr. 740/40 vor Baubeginn vermessungstechnisch festgestellt und eine
deutlich sichtbare, provisorische Abgrenzung während der Bauzeit zu dem Gemeindegrundstück
angebracht wird.
2.
Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch
als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Südostansicht
Südwestansicht
Nordwestansicht
Schnitt A-A
Straßenabwicklung