Neubau eines Holzlager- und Geräteschuppens sowie eines Vordachs auf dem Grundstück Feldbergstraße 9, Flst.Nr. 617/3 in Vorderweißbuch
Die Eigentümerin des
Grundstücks Feldbergstraße 9 in Vorderweißbuch möchte einen Geräteschuppen und
ein Holzlager auf der nordwestlichen Seite ihres Wohngebäudes anbauen. Die
Grundfläche ist in den eingereichten Bauvorlagen mit 12,60 m x 3,30 m
angegeben. Der umbaute Raum des in Holzbauweise geplanten Nebengebäudes hat ein
Volumen von 100 m³. Die Traufhöhe beträgt nach den vorliegenden Unterlagen 2,10
m. Die Firsthöhe ist mit 2,60 m angegeben. Als Eindeckungsmaterial für das
leicht geneigte Pultdach sollen nach den Angaben in der Baubeschreibung
Tonziegel verwendet werden. Entlang der nordwestlichen Seite des
Geräteschuppens und der Doppelgarage soll zudem ein Wetterschutz mit einer
Breite von 1,50 m angebracht werden.
Ein Bebauungsplan liegt für das Grundstück
nicht vor. Das Bauvorhaben ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen, da sich das
Baugrundstück im nicht überplanten Innenbereich von Vorderweißbuch befindet.
Seitens der Verwaltung bestehen keine
städtebaulichen Einwände. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen,
das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag zu erteilen.
1 x Bauakte "Feldbergstraße 9"
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit
der Maßgabe erteilt, dass die Eindeckung entsprechend den Angaben in der
Baubeschreibung mit Tonziegeln erfolgt und diese in Art und Farbgebung an das
beim Wohngebäude verwendete Material angeglichen werden.
2. Die Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an
das Baugrundstück dem geplanten Vorhaben zu.
Lageplanauszug
Südansicht
Ostansicht
Nordansicht
Westansicht