Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 14.04.2015
Vorlage
SV/154/2016
Aktenzeichen
108.50
Art
Sitzungvorlage

 

In der Sitzung des Gemeinderats vom 14.04.2015 wurde die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften neu gefasst. Die Kalkulation der Gebühren (Benutzungsgebühr + Betriebskosten) erfolgte seinerzeit vorwiegend aufgrund von Durchschnittssätzen.

 

Zwischenzeitlich liegen von drei Unterkünften Verbrauchszahlen für Strom und Wasser/Abwasser vor, die der Kalkulation zugrunde gelegt werden können. Insbesondere in der Unterkunft Lindenstraße 36 wurde weit mehr Strom und Wasser/Abwasser verbraucht als angenommen. Außerdem hat sich gezeigt, dass die Unterkünfte nicht wie vorgesehen belegt werden können. Die Zahl der Bewohner liegt unterhalb der geplanten Belegungszahlen. Das liegt u.a. an den Zuschnitten der Wohnräume (hoher Anteil an Gemeinschaftsflächen) und macht sich vor allem bei den veranschlagten Betriebskosten pro Person bemerkbar. Auch für die zwischenzeitlich zusätzlich angemieteten Wohnungen in Reichenbach und Lehnenberg sind noch Gebühren festzulegen.

 

Die angefügte Gebührenkalkulation beruht auf den §§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) und §§ 12 und 38 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Nach § 9 KAG können die Gemeinden für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtungen gedeckt werden (Kostenobergrenze). Aus Gründen des Datenschutzes wurde auf eine Bezeichnung der angemieteten Wohnungen verzichtet.

 

Es wird vorgeschlagen, die Gebühren wie folgt anzupassen:

 

Die Benutzungsgebühr beträgt je m² Wohnfläche und Kalendermonat:

 

 

Linden-str. 36

Beethoven-str. 9

Mietwohnung 1

Mietwohnung 2

Mietwohnung 3

Mietwohnung 4

Benutzungs-gebühr / qm /

Monat

4,02 €

(wie bisher)

8,85 €

(wie bisher)

10,13 €

(wie bisher)

8,47 €

7,83 €

8,51 €

 

 


Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat:

 

 

Linden-str. 36

Beethoven-str. 9

Mietwohnung 1

Mietwohnung 2

Mietwohnung 3

Mietwohnung 4

Betriebs- kosten / Person / Monat

128.94 €

(bisher 82,65 €)

91,21 €

(bisher 83,63 €)

96,96 €

(bisher 81,30 €)

121,22 €

105,01 €

97,57 €

 

 


1 x Kämmerei

1 x Amt für öffentliche Ordnung 


Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Berglen wird entsprechend nachfolgendem Text beschlossen (s. Anlage).