Errichtung eines Anbaus an das Einfamilienwohngebäude Buchenbachstraße 42, Flst.Nr. 73/2 in Rettersburg
Der Eigentümer des Grundstücks Buchenbachstraße 42 in Rettersburg möchte sein Gebäude um einen Anbau mit einer Grundfläche von 4,50 m x 3,98 m in südwestlicher Richtung erweitern. Im Erdgeschoss des neuen Gebäudeteils wird zusätzlicher Wohnraum entstehen. Das aufgrund der Hanglange teilweise freiliegende Untergeschoss wird hingegen zur Schaffung eines weiteren Abstellraums genutzt. Der Anbau soll nach den vorliegenden Unterlagen mit einem Flachdach ausgeführt werden, das als Balkon genutzt wird. Die Gesamthöhe vom bestehenden Gelände bis zur Gebäudeoberkante beträgt 5,40 m. Im Rahmen der Baumaßnahme sind zudem geringfügige Veränderungen an der Garage sowie an der Außenwand des Wohnhauses geplant.
Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Es gehört jedoch dem nicht überplanten Innenbereich von Rettersburg an, weshalb der Bauantrag gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Realisierung des Vorhabens. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen.
1 x Bauakte "Buchenbachstraße 42"
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB
erteilt.
2. Die
Gemeinde stimmt auch als Angrenzerin an das Baugrundstück dem geplanten
Vorhaben zu.
Südansicht
Ostansicht
Westansicht
Schnitt