Nutzungsänderung im Gebäude Lindenstraße 6, Flst.Nr. 55/1 in Steinach
Der Rems-Murr-Kreis hat zwischenzeitlich die ehemalige Gaststätte mit Fremdenzimmern an der Lindenstraße in Steinach vom Eigentümer angemietet. Der Landkreis möchte die Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen nutzen, die u.a. bislang in der ehemaligen Grundschule in Vorderweißbuch lebten. Nach den vorliegenden Bauvorlagen werden im Gebäude, abgesehen von einem Türeinbau im Obergeschoss, keine baulichen Veränderungen vorgenommen.
Für das Baugrundstück existiert kein Bebauungsplan. Das Grundstück befindet sich jedoch im nicht überplanten Innenbereich von Steinach, weshalb der vorliegende Antrag des Landkreises nach § 34 BauGB beurteilt wird. Der betreffende Bereich ist zudem, aufgrund der bestehenden baulichen Nutzung, im Flächennutzungsplan 2000-2015 als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der Antrag sieht die Einrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge in einem ehemaligen Gaststättengebäude vor. Eine derartige Nutzung ist in Mischgebieten nach Maßgabe von § 6 Baunutzungsverordnung allgemein zulässig.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die beabsichtigte Unterbringung und empfiehlt dem Bau- und Umweltausschuss, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Nutzungsänderung des Landkreises herzustellen.
1 x Bauakte "Lindenstraße 6"
1.
Das Einvernehmen zu dem Bauantrag
wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB erteilt.
2.
Die Gemeinde Berglen stimmt dem
Antrag auch als Angrenzerin an das Grundstück zu.
Lageplanauszug
Grundriss EG
Grundriss OG
Grundriss
DG