Umbau einer Scheune in Wohn- und Nebenräume auf dem Grundstück Buchenbachstraße 11, Flst.Nr. 102 in Rettersburg
Der Antragsteller beabsichtigt die Modernisierung
des kürzlich von ihm erworbenen Wohngebäudes Nr. 11 in der Buchenbachstraße in
Rettersburg. In diesem Zusammenhang ist u.a. auch geplant, die angebaute
Scheune einer neuen Nutzung zuzuführen. Im Erdgeschoss sieht das vorliegende
Baugesuch den Einbau einer weiteren Garage sowie einen Heizraum und Nebenräume
vor. Im angrenzenden Wohngebäude soll auf dieser Etage ein Badezimmer und ein
Esszimmer entstehen sowie die Küche eingebaut werden. Die Räume im Ober- und
Dachgeschoss sollen künftig in erster Linie zu Wohnzwecken genutzt werden.
Ein Bebauungsplan besteht in diesem Teil von Rettersburg nicht. Die geplanten Änderungen im Gebäude sind dennoch möglich, da sich das Grundstück im nicht überplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) befindet.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigte Modernisierung und Nutzungsänderung. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag herzustellen.
1 x Bauakte "Buchenbachstraße 11"
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Antrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird
erteilt.
2. Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag
auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplanauszug
Grundriss EG
Grundriss OG
Grundriss DG
Südansicht
Westansicht
Nordansicht
Ostansicht