Betreff
Festlegung Benutzungsentgelt für die neue Sporthalle Oppelsbohm
Vorlage
SV/222/2016
Aktenzeichen
564.260
Art
Sitzungvorlage

 

In seiner Sitzung vom 14.04.2015 hat der Gemeinderat beschlossen, die neue Sporthalle in Oppelsbohm als Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu führen, um für den gewerblich genutzten Teil der Sporthalle (Belegung durch Vereine und Private) einen anteiligen Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Als Konsequenz dieser Entscheidung muss die Gemeinde für die Überlassung der Sporthalle an Dritte ein Entgelt erheben.

 

Als Beratungsgrundlage wurde von der Kämmerei das kostendeckende Benutzungsentgelt kalkuliert (siehe Anlage 1). Der kostendeckende Stundensatz für die komplette Sporthalle (ohne Mensa) beträgt 99,95 € (d.h. 33,32 € je Hallendrittel).

 

Das vom Gemeinderat festgesetzte Benutzungsentgelt für die Nutzung der Sporthalle durch eine nicht hoheitliche Nutzung muss nicht kostendeckend sein, darf jedoch nicht nur symbolischen Charakter haben. Ein exakter Wert wird von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung hierbei nicht vorgegeben, ein Prozentsatz ab 10% gilt jedoch als unproblematisch.

 

Die Verwaltung schlägt daher ein Nutzungsentgelt in Höhe von netto 7,56 € (brutto 9,00 €) pro Stunde für die komplette Sporthalle (alle drei Hallenteile) vor. Pro Hallendrittel ergäbe sich damit ein Nutzungsentgelt pro Stunde in Höhe von netto 2,52 € (brutto 3,00 €). Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, dass für die Belegung der Sporthalle über den normalen Trainingsbetrieb hinaus (Veranstaltungen gemäß der Benutzungsordnung) der gleiche Stundensatz festgelegt wird. Auf die Erhebung eines Auswärtigenzuschlages wird im Hinblick auf die unsichere Rechtslage verzichtet.

 

Die Entgeltordnung für die neue Sporthalle in Oppelsbohm ist als Anlage (siehe Anlage 2) beigefügt.

 

 


1 x Kämmerei

1 x Vorzimmer

1 x Ordnungsamt 


Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Entgeltordnung für die Sporthalle Oppelsbohm.