Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen und Feststellung der 8. FNP-Änderung (Gewerbebaufläche Schmiede Erweiterung sowie Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für die Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) in Winnenden-Hertmannsweiler)
Vorlage
SV/236/2016
Aktenzeichen
621.31
Art
Sitzungvorlage

 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.07.2016 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 14.06.2016 den Entwurf für die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 festgestellt. Der Änderungsentwurf wurde anschließend vom 01.08.2016 bis 01.09.2016 in Winnenden und in Berglen öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis, dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart Stellungnahmen abgegeben worden, über die eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist.

 

Es wird vorgeschlagen, die 8. FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in Anlage 4 zu dieser Vorlage behandelt werden.

 


1 x GVV Winnenden

1 x FNP-Ordner – 8. Änderung    


1.            Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 15.10.2015 / 13.05.2016 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 4 zu dieser Vorlage behandelt.

 

2.            Die 8. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt. Bestandteil dieser 8. FNP-Änderung sind die folgenden Darstellungen:

 

·             zwei Gewerbebauflächen „Schmiede-Erweiterung“ in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha)

·                Fläche für die Landwirtschaft und Fläche für die Landwirtschaft (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche) in Winnenden-Hertmannsweiler (1,8 ha).

 

3.            Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 15.10.2015 / 13.05.2016 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.            Die Begründung vom 13.05.2016 wird festgestellt.

 

Anlagen:

 

Lagepläne, Maßstab 1 : 5000, des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 15.10.2015 / 13.05.2016 (Anlage 1 + 2)

Begründung vom 13.05.2016 des Stadtentwicklungsamts Winnenden inkl. des Umwelt-berichts der werkgruppe gruen (Anlage 3)

Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 4)

Stellungnahmen (Anlagen 5a, 5b, 5c)