Änderung der Geländegestaltung (Auffüllung) auf dem Grundstück Kieselhof 2/1, Flst.Nr. 2236 in Rettersburg
Der Antragsteller hat auf dem Grundstück Kieselhof 2/1 auf Gemarkung Rettersburg eine Veränderung der Geländegestaltung vorgenommen, indem er das Gelände aufgefüllt hat. Westlich und südlich des bestehenden Kuhstalls hat er großflächigere Auffüllungen vorgenommen als ursprünglich genehmigt, um eine größere ebene Fläche zum Rangieren mit landwirtschaftlichen Geräten um den Stall herum herzustellen. Im Westen hat er anstatt einer vorgesehenen Fläche von 4 m Länge, gemessen ab der Außenkante des Stalls, eine Fläche auf einer Länge von 15 m aufgefüllt. Die Höhe der Auffüllung beträgt ca. 0,70 m. Im Süden war ursprünglich ebenfalls eine Auffüllung von Flächen auf einer Länge von 4 m geplant, auch hier wurde eine größere Fläche aufgefüllt (siehe rote Fläche im Lageplan).
Aus Sicht des Landratsamts sind die vorgenommen Auffüllungen vertretbar, da sie eine Höhe von 1 m nicht überschreiten.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich auf Gemarkung Rettersburg und wird daher nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 BauGB genehmigungsfähig, da es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und das Vorhaben privilegiert ist.
Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben somit keine Einwände. Dem Bau- und Umweltausschuss wird deshalb empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
1 x Bauakte „Kieselhof 2/1
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35
Abs. 1 BauGB hergestellt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Lageplan
Sicht
aus Norden auf die Fläche westlich des bestehenden Kuhstalls (Stand Februar
2018)
Westansicht
(Stand Februar 2018)
Westansicht
auf südliche Fläche (Stand Februar 2018)