Betreff
Vergabe der Arbeiten für den Neubau einer Bushaltestelle an der Rolandstraße auf dem kommunalen Grundstück Flst.Nr. 40 in Ödernhardt
Vorlage
BUA/130/2019
Aktenzeichen
656.2
Art
Sitzungsvorlage BUA

Die Städte und Gemeinden sind für den ordnungsgemäßen Zustand der Bushaltestellen verantwortlich. Alle weiteren Themen, wie bespielweise der Betrieb, die Linienführung und die Erstellung der Fahrpläne werden in Abstimmung zwischen dem Landkreis und dem VVS festgelegt.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 19.02.2019 ausführlich mit der Errichtung einer neuen Bushaltestelle auf dem kommunalen Grundstück Flst.Nr. 40 an der Rolandstraße in Ödernhardt befasst und der Entwurfsplanung der Blank Landschaftsarchitekten, Stuttgart, zugestimmt. Ferner wurden die Landschaftsarchitekten mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der anschließenden beschränkten Ausschreibung der Maßnahmen beauftragt.

 

Hintergrund für die Entscheidung zur Verlegung der Bushaltestelle vom sogenannten „Kegelplatz“ auf das oben genannte Grundstück südöstlich der Rolandstraße in Ödernhardt waren vor allem zwei rechtliche Vorgaben. Zum einen ist das Rückwärtsstoßen an Bushaltestellen gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie des Personenbeförderungsgesetzes grundsätzlich unzulässig. In der Ortsmitte kann der Bus aufgrund der bestehenden räumlichen Situation bislang und auch später nach einem eventuellen Umbau der Haltestelle auf öffentlicher Fläche nicht wenden. Eine Probefahrt am 15.04.2019 mit einem Kleinbus (Mercedes Sprinter) der Firma Omnibus Dannenmann aus Weinstadt hat bestätigt, dass trotz Ausnutzung der maximal vorhandenen Asphaltfläche (bei einem barrierefreien Ausbau würde der zur Verfügung stehende Wendebereich deutlich geringer) zurückgesetzt werden muss, um den Ort wieder verlassen zu können. Ein Unfall an der bisherigen Haltestelle hätte infolgedessen für die Gemeinde haftungsrechtliche Konsequenzen. Deutschlandweit gibt es mehrere dokumentierte Fälle von tödlichen Zusammenstößen eines rückwärtsfahrenden Busses, vor allem mit Kindern. Der Landkreis hat daher in Abstimmung mit dem VVS die Linienführung ab dem 01.08.2019 dahingehend verändert, dass der Bus nun im Ort von der Rolandstraße nach Westen in die Ludwigsstraße abbiegt. Nach rd. 80 m fährt er dann in südlicher Richtung über die Karlstraße zurück zur Rolandstraße / Paulinenstraße. Auf dieser Strecke sind bereits heute u.a. auch Paketdienstfahrzeuge, Möbelwagen, Müllfahrzeuge, etc. unterwegs. Der Verwaltung sind zudem in den letzten Jahren keinerlei Unfälle auf dem gewählten Streckenabschnitt bekannt geworden.

 

Zum anderen ist bis Ende des Jahres 2021 mindestens eine Bushaltestelle je Ortsteil barrierefrei umzugestalten, um auch in der Mobilität eingeschränkten Personen sowie Menschen mit Kinderwagen ein öffentliches Nahverkehrsangebot zu ermöglichen. An der derzeitigen Bushaltestelle scheitert die bauliche Umsetzung an den örtlichen Gegebenheiten. Dies liegt vor allem an den rechts und links des Wartehäuschens bestehenden Zufahrten. Neben der öffentlichen Verkehrsfläche (Flst. Nr. 20), die u.a. zum Gebäude Cäsarstraße 2 führt, schließen auch die Garage im Erdgeschoss des Gebäudes Rolandstraße 1 sowie die Zufahrt zu den Stellplätzen auf der Südwestseite des Wohnhauses Cäsarstraße 6 die notwendige Anhebung des Wartebereichs aus. In Ödernhardt sind keine anderen kommunalen Flächen vorhanden, die sich ebenfalls für einen entsprechenden Haltestellenneubau eignen.

 

Der Bau von Bushaltestellen ist generell baurechtlich verfahrensfrei, da sie für den öffent­lichen Personennahverkehr unentbehrlich sind und damit dem Allgemeinwohl dienen. Das Land Baden-Württemberg hat diesem immer wichtiger werdenden Bedürfnis im Zusammenhang mit der Mobilität unserer Gesellschaft mit den Regelungen in der Landesbauordnung (LBO) Rechnung getragen. Es ist vor diesem Hintergrund kein Baugenehmigungsverfahren und somit auch keine Nachbarbeteiligung gemäß § 55 LBO von der Gemeindeverwaltung im Vorfeld durchzuführen.

 

Die Maßnahme wird vollständig auf öffentlichen Flächen umgesetzt und führt wegen ihres baulich sehr geringen Umfangs zu keiner Beeinträchtigung der Allgemeinheit. Eventuell entstehende geringfügige Beeinträchtigungen einzelner Anwohner haben im Sinne des Allgemeinwohls zurückzustehen, da es ansonsten für die Städte und Gemeinden schwer werden würde, überhaupt noch einen geeigneten Haltestellenstandort ausfindig zu machen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass subjektive Bedenken Einzelner nicht dazu führen können, dass solche Projekte nicht umgesetzt werden oder an bestehenden unzulässigen Einrichtungen mangels Alternativen festgehalten wird.

 

Im Übrigen befand sich während der Bauarbeiten in der Ortsmitte von Ödernhardt über mehrere Monate hinweg eine Haltestelle in Form einer Ersatzbushaltestelle am Straßenrand im Kreuzungsbereich Roland-/Karlstraße. In dieser Zeit sind weder Unfälle aufgetreten, noch wurden gegenüber der Verwaltung irgendwelche Bedenken wegen des gewählten Standorts geäußert.

 

 

Die Blank Landschaftsarchitekten haben die Ausschreibungspläne und –unterlagen am 26.03.2019 an sieben Firmen versandt. Die Submission hat am 02.05.2019 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses stattgefunden. Derzeit werden die eingegangenen Angebote geprüft.

 

Über die Ergebnisse wird die Verwaltung mittels einer Tischvorlage berichten.

 


1 x Bauamt  

1 x Blank Landschaftsarchitekten 


Dem wirtschaftlichsten Bieter wird der Auftrag erteilt.