Betreff
Verpflichtung von Herrn Ralf Müller nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als nachrückende Ersatzperson und Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderats
Vorlage
SV/268/2017
Aktenzeichen
022.133
Art
Sitzungvorlage

 

Frau Martina Lang ist zum 28. Februar 2017 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Ist der Gemeinderat nicht mehr vollzählig, rückt eine Ersatzperson nach (§ 31 Abs. 2 GemO).

 

Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl am 25. Mai 2014 ist Herr Ralf Müller erster Ersatzbewerber für den Wohnbezirk VII, Rettersburg, Linsenhof, Kieselhof und Drexelhof des Wahlvorschlags der Freien Bürger Berglen (FBB) und rückt daher kraft Gesetz in den Gemeinderat nach.

 

Ein Beschluss des Gemeinderates, mit dem die nachrückende Ersatzperson als Mitglied des Gemeinderates förmlich festgestellt wird, ist nicht erforderlich. Die Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen wurde bereits im Rahmen der Feststellung des Ergebnisses der Gemeinderatswahl durch den Gemeindewahlausschuss getroffen.

 

Herr Müller wurde mit Schreiben vom 17. Januar 2017 aufgefordert, Ablehnungs- und Hinderungsgründe innerhalb einer Woche mitzuteilen. Sollten dem Gemeinderat entsprechende Gründe bekannt sein, müssen diese in der Sitzung vorgebracht werden. Nach Mitteilung des Fraktionsvorsitzenden der FBB, Herrn Gemeinderat Oliver Klenk, soll Herr Müller den Sitz von Frau Martina Lang in den einzelnen Ausschüssen des Gemeinderates übernehmen.

 


1 x Hauptamt 


Es liegen keine Hinderungsgründe vor, die gegen den Eintritt von Herrn Ralf Müller in den Gemeinderat sprechen. Der Gemeinderat stimmt der Neubesetzung der Ausschüsse zu, wonach Herr Ralf Müller den jeweiligen Sitz von Frau Martina Lang übernimmt. Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Ralf Müller auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten. Herr Müller bestätigt die Verpflichtung durch Handschlag und Unterschrift.