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Verpflichtung von Herrn Ralf Müller nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als nachrückende Ersatzperson und Neubesetzung der Ausschüsse des Gemeinderats
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07.03.2017 Gemeinderat TOP 1 öffentlich - Entscheidung
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