Betreff
Stellungnahme nach Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Anlage eines Trauungsplatzes auf den Grundstücken Flst.Nr. 148 und 251/1 im Gewann Scheuenberg in Öschelbronn
Vorlage
BUA/067/2017
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Aufgrund der landschaftlich reizvollen Lage der Gemeinde Berglen wird immer wieder der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, eine Möglichkeit zu schaffen, dass Trauungen auch außerhalb des Rathauses unter freiem Himmel und mit Aussicht in die Landschaft der Berglen vorgenommen werden können. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Gemeinde Berglen als Mitglied im Naturpark Schwäbischer Wald diesem Wunsch unbedingt nachkommen sollte, um damit auch den hohen Stellenwert von Natur und Landschaft für die Kommune zu unterstreichen.

 

Südlich von Öschelbronn mit Ausblick auf das Buchenbachtal und guter Fernsicht bis zur Schwäbischen Alb könnte eine Fläche geschaffen werden, die kleineren Hochzeitsgesellschaften diese Möglichkeit bietet. Die zur Umgestaltung vorgesehene Fläche liegt an der Ginsterstraße (Flurstück Nr. 148) etwa 300 m vom Ortsrand von Öschelbronn entfernt. Die Straße ist als Feldweg angelegt und ca. 2,50 m breit. Etwa zehn Meter südlich des Weges an einer in der Örtlichkeit deutlich sichtbaren Hangkante soll der Trauungsplatz liegen. Das Gelände befindet sich dort etwa einen Meter unterhalb des Wegeniveaus. Auf dem nach Süden steil abfallenden Hang wachsen Streuobstwiesen. Unmittelbar an der Ginsterstraße befindet sich eine Bank am Aussichtspunkt, westlich davon wächst eine Gruppe von Pappeln.

 

Über einen Wiesenweg aus Schotterrasen mit 6% Gefälle wird eine ovale Fläche aus Schotterrasen erschlossen, die als eingeebneter Bereich südlich ca. 50 cm über dem bestehenden Gelände ausgebildet wird. Nach Norden bildet eine ca. 50 cm hohe Sitzmauer aus sandgestrahlten Fertigteilen oder Natursteinquadern den Übergang zum natürlichen Gelände und bietet eine unauffällige Sitzmöglichkeit. Die Schotterrasenfläche ist ca. 30 m² groß und mit Granitpflastersteinen eingefasst. In die Schotterrasenfläche sollen zwei Ringe aus Flachstahl (Messing) eingelegt werden. Dahinter ist die Aufstellung eines „Bilderrahmen“ geplant, der die Aussicht betont und vor dem die Zeremonie vollzogen wird. Die Größe des Bilderrahmens beträgt 2,50 x 4 m. Vorgesehen ist ein Rahmen aus Holz, der auf zwei in Beton verankerte Stahlkonsolen aufgesetzt werden kann. Die Aufstellung des Rahmens erfolgt nur im Sommerhalbjahr (Mitte März bis Mitte Oktober).

 

Für den oder die Standesbeamten/in und das Vollziehen der Unterschrift im Rahmen der Trauung soll ein Steintisch (Natursteinquader ca. 50 x 50 x 80 cm) gesetzt werden. Als räumliche Fassung nach Norden werden drei Kirschbäume als Hochstämme gepflanzt. Die Zufahrt mit PKW ist nur für das Brautpaar und Personen mit körperlichen Einschränkungen gestattet. Hierfür werden entlang des Feldweges Nr. 148 Ginsterstraße zwei Stellplätze (Schotterrasenfläche) vorgesehen. Die Fahrzeuge der Hochzeitsgesellschaft müssen in Öschelbronn am Parkplatz des Friedhofs abgestellt werden. Der Fußweg zwischen Friedhof und Hochzeitsplatz hat eine Länge von ca. 625 m. Zeitlich ist die Zeremonie auf maximal zwei Stunden beschränkt.

 

Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 12.000,-- €. Die Ausführung der Baumaßnahme ist durch den Bauhof im Frühjahr 2017 geplant.

 

Die Baufläche befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Flurbereinigungs- und Landschaftsschutzgebiet. In einem Vorgespräch wurden von Seiten des Umweltschutzamtes und der Baurechtsbehörde keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beabsichtigte Maßnahme geäußert. Das Vorhaben bedarf jedoch einer Baugenehmigung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB.

 


1 x Bauakte "Scheuenberg 4" 


Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB wird erteilt und die Verwaltung zur planerischen und baulichen Umsetzung der Maßnahme ermächtigt.