Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses haben im Rahmen ihrer jährlichen Ortsbegehung am 05.07.2016 das Gelände des ehemaligen Rathauses in der Ortsmitte von Bretzenacker in öffentlicher Sitzung besichtigt. Das Gebäude wird seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr von der Gemeindeverwaltung genutzt. Für die Erfüllung künftiger kommunaler Aufgaben oder für andere Zwecke ist es ebenfalls nicht mehr erforderlich bzw. ungeeignet. Es weist zudem erhebliche bauliche Mängel auf und befindet sich zwischenzeitlich in einem nicht mehr erhaltungswürdigen Zustand. Der Gutachterausschuss der Gemeinde Berglen hat am 27.06.2015 eine örtliche Bewertung vorgenommen und ein Gutachten über den Verkehrswert des Objekts erstellt. Das Gremium kommt darin übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Sachwert des Gebäudes vollständig aufgezehrt ist. Da eine Erhaltung somit unwirtschaftlich ist, wurden die voraussichtlichen Kosten für den Abbruch vom Bodenwert in Abzug gebracht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat vor diesem Hintergrund bei seiner eingangs erwähnten Sitzung am 05.07.2016 einstimmig beschlossen, ein städtebauliches Entwicklungskonzept für das Rathausareal in der Ortsmitte von Bretzenacker in Auftrag zu geben. Dieses Konzept wurde in der BUA-Sitzung am 29.11.2016 von Landschaftsarchitekt Wolfgang Blank sowie der beauftragten Architektin Diana Schaugg vorgestellt. Nach dem Abbruch des ehemaligen Rathauses könnte auf der künftigen Baufläche ein größeres Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden, welches traufständig in südöstlicher Richtung ausgerichtet wäre. Alternativ wäre auch die Aufteilung des Grundstücks in zwei Bauplätze vorstellbar und somit eine Doppelhausbebauung mit jeweils einem Carport grundsätzlich möglich.

 

Der ursprüngliche Entwurf für die Platzgestaltung sieht die Entfernung der bestehenden Überdachung (Fortsetzung des Dachs des Schuppens beim Gebäude Fasanenstraße 1) und die Anlegung einer neuen Zufahrtsrampe zu den Gebäuden Adlerstraße 4 und 4/1 in diesem Bereich vor. Zur Abgrenzung der Zufahrt sowie zur Einfassung des neu entstehenden ebenen Platzes soll eine geschwungene Stützmauer aus sandgestrahlten Betonfertigteilen errichtet werden, die auch mit Sitzelementen versehen werden könnte. Der Belag des Platzes ist mit Betonsteinpflaster geplant, der anschließende Straßenbereich wird optisch durch eine Asphalt–Einstreudecke von der übrigen Straßenfläche abgesetzt. Der Glockenturm des Rathauses soll abgebaut und auf eine Stahlunterkonstruktion aufgesetzt werden. Als Standort sieht der Entwurf des Landschaftsarchitekten eine Fläche an der Adlerstraße nordöstlich des Gebäudes Nr. 4 vor. In diesem Bereich, der aktuell noch als Zufahrt für die angrenzenden Gebäude genutzt wird, ist eine Treppenanlage zur Erschließung des oberen Teils des Rathausgeländes geplant. Der Glockenturm und der Platzbereich setzen sich vom Straßenniveau ab.

 

Um die projektierte Anbindung an den Linienbusverkehr zu erreichen, wurde im Vorfeld ein Fahrversuch durch das Busunternehmen Knauss unternommen. In diesem Zusammenhang haben alle Beteiligten den Einmündungsbereich der Adlerstraße in die Finkenstraße als besten Standort für die Einrichtung einer Haltestelle angesehen. Neben der Straßenfläche stünden hier noch öffentliche Flächen zur Verfügung, die im Moment mit einer sanierungsbedürftigen Mauer bebaut sind. Der Bus könnte dann rückwärts in die Finkenstraße einfahren und anschließend die Straße wieder vorwärts verlassen.

 

Das Gremium hat nach eingehender Beratung beschlossen dem Gemeinderat zu empfehlen, den Entwurf der Planer Blank und Schaugg umzusetzen. Eine Bürgerbeteiligung im Ortsteil Bretzenacker sollte allerdings vor einer abschließenden Beratung des Konzepts im Gemeinderat durchgeführt und ein Meinungsbild zu der Wiederinbetriebnahme des Geläuts des Glockenturms eingeholt werden.

 

Die Informationsveranstaltung im Vereinsheim des Obst- und Gartenbauvereins Bretzenacker fand am 01.02.2017 unter großer Beteiligung der Bürgerschaft statt. Die beauftragten Planer stellten dabei ihr Entwicklungskonzept für das Rathausgelände nochmals detailliert vor und beantworteten die zahlreich von den anwesenden Teilnehmern an sie gestellten Fragen. Im Rahmen der Veranstaltung kristallisierte sich heraus, dass ein großes Interesse am Erhalt der Überdachung besteht. Diese sollte allerdings farblich geändert und etwas besser belichtet werden, damit sie ihren aktuell etwas dunkeln anmuteten Charakter verliert. Dies führt allerdings dazu, dass die beabsichtigte Errichtung der neuen Auffahrtsrampe und der geplante halbrundeingefasste Platz an dieser Stelle nicht verwirklicht werden können. In der als Anlage beigefügten Alternativplanung (vgl. Vorentwurf II) hat Landschaftsarchitekt Wolfgang Blank viele Anregungen und Wünsche (ð Erhalt der Überdachung, Verlegung des Glockenturmstandortes, Beibehaltung der Zufahrt, Schaffung von Stellplätzen bei den Gebäuden Adlerstraße 4 und 4/1 etc.) aus der Bürgerbeteiligung übernommen. Herr Blank wird in der Sitzung des Gemeinderats anwesend sein und dem Gremium die modifizierte Konzeption erläutern.

 

Auf Anregung des Gemeinderats wurden die Anwesenden im Rahmen der Informationsveranstaltung zur Wiederinbetriebnahme des Geläuts des Glockenturms befragt. An dieser Umfrage haben insgesamt 37 Personen teilgenommen. Hiervon sprachen sich 25 gegen und zwölf für die Wiederinbetriebnahme aus. Eine weitere Befragung zu der Neubebauung des Rathausgeländes führte zu folgendem Ergebnis: 25 Teilnehmer befürworteten eine Bebauung mit einem Einzelhaus und 15 sprachen sich für die ebenfalls mögliche Doppelhausvariante aus.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Wunsch der Bürgerschaft entsprochen und die Alternativplanung von Landschaftsarchitekt Wolfgang Blank sowie der Bebauungsvorschlag von Architektin Diana Schaugg, welcher die Errichtung eines Einzelgebäudes vorsieht, umgesetzt werden. Dem Gremium wird daher die nachstehende Beschlussfassung empfohlen.

 

Für die Umsetzung der Gesamtkonzeption wurde, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats, folgender vorläufiger Zeitplan aufgestellt:

 

-        Erstellung Entwurfs-/Genehmigungsplanung: April-Juli 2017

-        Durchführung Katastervermessung: Juli 2017

-        Ausschreibung und Verkauf des Wohnbauplatzes sowie der Restflächen: Oktober-          Dezember 2017

-        Planung und Erteilung der Baugenehmigung für die Wohnbebauung: Dezember 2017-Oktober 2018

-        Ausführungsplanung und Ausschreibung Umgestaltung ehemaliger Rathausvorplatz und              Bushaltestelle: September-Oktober 2019

-        Abschluss Wohngebäudeneubau: Oktober 2019

-        Baubeginn Umgestaltung ehemaliger Rathausvorplatz und Neubau Bushaltestelle:

         Januar-Juli 2020.

 


1 x Bauamt

1 x Technische Verwaltung

1 x Hauptamt (Busverbindung)

1 x Kämmerei

1 x Kämmerei (Liegenschaftsverwaltung)  


1.              Der Gemeinderat stimmt dem Abbruch des ehemaligen Rathausgebäudes in Bretzenacker zu und erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu den Baumaßnahmen.

 

2.              Der Gemeinderat spricht sich für die Verwirklichung der Alternativplanung des Landschaftsarchitekturbüros Blank vom 15.02.2017 und den Bebauungsvorschlag des Architekturbüros Schaugg, welcher eine Einzelhausbebauung vorsieht, aus.

 

Im Zuge der Umsetzung des Glockenturms wird auf eine Wiederinbetriebnahme des Geläuts verzichtet.

 

3.              Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausführungs-/Genehmigungsplanung und die Katastervermessung zu beauftragen sowie den Abbau des Glockenturms und den anschließenden Abbruch des Rathauses zu veranlassen.

 

Die Haushaltsmittel sind gemäß dem vorläufigen Zeitplan der Verwaltung im jeweiligen Haushalt bereitzustellen.

 

4.              Der künftige Bauplatz ist im Amtsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde Berglen auszuschreiben und von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit gegen Höchstgebot zu veräußern. Bei gleichem Höchstgebot wird ein Losentscheid durchgeführt. Als Mindestkaufpreis wird der Bodenrichtwert der Richtwertzone Nr. 801-01 (aktuell 230,-- €/m²) festgelegt, wobei die Neufeststellung der Richtwerte zum 31.12.2016, die vom Gutachterausschuss bis zum 30.06.2017 ermittelt werden, zu berücksichtigen ist. Zufahrts- und Stellplatzflächen, die nicht Bestandteil des Bauplatzes sind, können zu einem Quadratmeterpreis von 46,-- € zuzüglich anteiliger Vermessungs- und Katasterkosten ebenfalls von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit an die angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert werden. Der Gemeinderat ist über die Veräußerung zu unterrichten.