- Feststellung des Entwurfs für die
11. Flächennutzungsplanänderung
Die Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 14.12.2016 und der Gemeinderat der
Gemeinde Berglen hat am 13.12.2016 beschlossen, den genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan zu ändern. Es soll an Stelle der bisherigen Ausweisung
einer landwirtschaftlichen Fläche eine Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ und eine
Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung Rettersburg“ dargestellt werden.
Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde vom 15.12.2016 bis zum 31.01.2017 die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich
der Gemeinde Berglen erfolgte vom 30.01.2017 bis 03.03.2017 im Rathaus in
Berglen. Für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden ist die
Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich,
weil sich die beabsichtigte neue Darstellung ausschließlich im Gebiet der
Gemeinde Berglen befindet.
Aus Sicht der Verwaltung stehen die
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange einer Weiterführung der 11. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung
der Wohnbau- und Gemeinbedarfsfläche nicht entgegen. Die Stellungnahmen werden
im weiteren Verfahren, soweit sie städtebaulich und rechtlich vertretbar sind,
berücksichtigt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind
keine Stellungnahmen abgegeben worden.
Unter Hinweis auf die Begründung für die 11.
Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten
Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 11.
Flächennutzungsplanänderung festzustellen.
1 x GVV
Winnenden
1 x FNP-Ordner 11. Änderung
1. Der
Entwurf für die 11. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.
2. In
den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:
- Wohnbaufläche
„Hanfäcker 2“ in Berglen-Rettersburg (2,1 ha)
- Gemeinbedarfsfläche
„Kindertageseinrichtung Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 -2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde
Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für
die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
- Wohnbaufläche
„Hanfäcker 1“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
- Wohnbaufläche
„Schillenberg II“ in Berglen-Erlenhof (0,8 ha)
- Wohnbaufläche
„Tauernstraße-Süd“ in Berglen-Streich (0,4 ha)
- Wohnbaufläche
„Karlstraße“ in Berglen-Ödernhardt (0,1 ha)
3. Die
Begründung vom 28.04.2017 wird festgestellt.