Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- Feststellung des Entwurfs für die
11. Flächennutzungsplanänderung
Vorlage
SV/309/2017
Aktenzeichen
621.31
Art
Sitzungvorlage

 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 14.12.2016 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen hat am 13.12.2016 beschlossen, den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es soll an Stelle der bisherigen Ausweisung einer landwirtschaftlichen Fläche eine Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ und eine Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung Rettersburg“ dargestellt werden. Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde vom 15.12.2016 bis zum 31.01.2017 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich der Gemeinde Berglen erfolgte vom 30.01.2017 bis 03.03.2017 im Rathaus in Berglen. Für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, weil sich die beabsichtigte neue Darstellung ausschließlich im Gebiet der Gemeinde Berglen befindet.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einer Weiterführung der 11. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung der Wohnbau- und Gemeinbedarfsfläche nicht entgegen. Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren, soweit sie städtebaulich und rechtlich vertretbar sind, berücksichtigt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Unter Hinweis auf die Begründung für die 11. Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 11. Flächennutzungsplanänderung festzustellen.

 

 

 

 

 

 


1 x GVV Winnenden

1 x FNP-Ordner 11. Änderung    


1.   Der Entwurf für die 11. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.

 

2.    In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:

 

-  Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in Berglen-Rettersburg (2,1 ha)

-  Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 -2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:

 

-  Wohnbaufläche „Hanfäcker 1“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)

-  Wohnbaufläche „Schillenberg II“ in Berglen-Erlenhof (0,8 ha)

-  Wohnbaufläche „Tauernstraße-Süd“ in Berglen-Streich (0,4 ha)

-  Wohnbaufläche „Karlstraße“ in Berglen-Ödernhardt (0,1 ha)

 

3.   Die Begründung vom 28.04.2017 wird festgestellt.