Betreff
Antrag des Heimat- und Museumsvereins auf Erweiterung der Räumlichkeiten des Heimatmuseum
Vorlage
SV/542/2019
Aktenzeichen
322.2
Art
Sitzungvorlage

Die Vorstandschaft des Heimat- und Museumsvereins Berglen beantragt mit Schreiben vom 27.09.2019 erneut die Überlassung der Wohnung im Gebäude Beethovenstraße 9 für Museumszwecke.

 

Folgendes Raumkonzept ist vorgesehen:

 

Ø

Sonderausstellungen ca. 30 qm Fläche

Ø

Integration des Schäfermuseums Heckeler ca. 25 qm

Ø

Bildarchiv (Originalaufnahmen - ca. 30 lfd. m Regale DIN A 4- Norm)

Ø

Aufbewahrung der Exponate diverser Sonderausstellungen (z.B. für 70 Jahre Bomberabsturz, Hebamme Raith, Heimatvertriebene) ca. 20 qm

 

Auf die beigefügten Anträge aus den Jahren 2018 und 2019 sowie den Niederschriftsauszug der Gemeinderatssitzung vom 21.12.2010 wird verwiesen. Die im Jahr 2018 beantragte Nutzung des ehemaligen Rathauses Steinach soll nicht weiterverfolgt werden.

 

Bereits im Jahre 2010 hat der Gemeinderat eine Überlassung der Wohnung an den Heimat- und Museumsverein nach dem Auszug der Mieter in Aussicht gestellt. Nach dem Auszug der Mieter im Mai 2014 war die Verwaltung aufgrund einer kurzfristigen Zuweisung durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis im Dezember 2014 gezwungen, die Wohnung mit Flüchtlingen zu belegen.

 

Im Laufe der beiden letzten Jahre ist die Zahl der Zuweisungen von Flüchtlingen durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis zurückgegangen. Derzeit ist die Wohnung nur von einer Person bewohnt. Es leben jedoch sechs Familien und mehrere Einzelpersonen in angemieteten Unterkünften mit befristeten Mietverträgen.

 

Aufgrund der aktuellen politischen Lage und der Tatsache, dass vermehrt Kontingentflüchtlinge – d.h. Flüchtlinge, die in festgelegter Anzahl (Kontingent) nach Deutschland übersiedeln dürfen (Dies betrifft Flüchtlinge, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion, aufgrund von Sichtvermerken (Visa) oder aufgrund einer Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern aufgenommen wurden. Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.)) – in Deutschland aufgenommen werden, muss mit einer Erhöhung der Zuweisungsquote für die Jahre 2020 ff. gerechnet werden. Darüber hinaus sind infolge aktueller geopolitischer Krisen (u.a. EU-Türkei-Flüchtlingspakt, etc.) höhere Zuweisungszahlen wahrscheinlicher geworden.

 

Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt gehen bei der Verwaltung zudem vermehrt Mitteilungen über Wohnungskündigungen und bevorstehende Zwangsräumungen ein. Sollten diese Personen nicht in der Lage sein, selbst Wohnraum zu finden, muss die Gemeinde für die Unterbringung sorgen. Die gemeindeeigene Obdachlosenunterkunft in Hößlinswart ist derzeit mit drei Einzelpersonen belegt. Eine weitere Person kann dort nicht untergebracht werden.

 


1 x Kämmerei

1 x Ordnungsamt   


Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Vorgehen.