Betreff
Bebauungsplan "Hanfäcker, 1. Änderung" in Rettersburg - Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
SV/585/2020
Aktenzeichen
621.41
Art
Sitzungvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hanfäcker, 1. Änderung“ in Rettersburg mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) gefasst und den Bebauungsplanentwurf mit Begründung gebilligt. Ferner wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Beschlüsse des Gemeinderates sowie die Auslegung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 07.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020 sind im Amtsblatt der Gemeinde Berglen am 19.12.2019 öffentlich bekannt gemacht worden. Zeitgleich wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Bauleitplanung der Gemeinde unterrichtet und um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.

 

Die Verwaltung ist mit der geplanten Bebauungsplanänderung, die hauptsächlich im Zusammenhang mit der Schaffung von sozialgefördertem Wohnraum auf der KiTa steht, von Anfang an sehr offen und transparent umgegangen. So wurde im Notartermin für die Bauplätze und im Kaufvertrag selbst auf die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans hingewiesen. Darüber hinaus wurden erste Planentwürfe für das Gesamtareal in der Bürgerversammlung am 27.11.2019 vorgestellt. Diese Unterlagen wurden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht. Auch die Winnender Zeitung hat mehrmals über das geplante Kombinationsprojekt der Kreisbaugruppe und der Gemeinde Berglen berichtet. Von privater Seite sind dennoch Stellungnahmen zur Planung eingegangen. Diese sowie die vorliegende Stellungnahme des Landratsamtes wurden von der beauftragten Architekten Partnerschaft ARP ausgewertet und zusammen mit der Verwaltung ein Abwägungsvorschlag für den Gemeinderat erarbeitet (siehe Anlage).

 

Nachdem sich aufgrund dieser Stellungnahmen keine Änderungen ergeben haben, kann nun das Verfahren abgeschlossen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 


1 x Bauamt

1 x ARP


1.         Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderates, noch der Vorsitzende befangen sind.

 

2.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie des Landratsamts werden entsprechend dem gemeinsamen Abwägungsvorschlag der ARP und der Verwaltung (Anlagen 4 und 5) nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

3.        Der Bebauungsplan „Hanfäcker, 1. Änderung“ mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Rettersburg wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.