Aufstellen eines Zeltes (Jurte) auf dem Grundstück Oleanderstraße 30, Flst.Nr. 1169/3 in Stöckenhof
Im Rahmen der Bauüberwachung wurde am 26.04.2017 vom Landratsamt auf dem Grundstück Oleanderstraße 30 in Stöckenhof ein ungenehmigtes Zelt (Jurte) beanstandet. Das kreisrunde Zelt mit einem Durchmesser von rd. 5,00 m und einer mittleren Höhe von 2,60 m wurde im südlichen Teil des Gartens unweit der Oleanderstraße und des Wegs Nr. 1169 aufgestellt.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Stöckenhof" aus dem Jahre 2002. Die Festsetzungen des
Bauleitplanes sind nicht eingehalten, da das Zelt die Gestaltungvorgaben für
Nebenanlagen (ð Sattel- oder Pultdach,
Angleichung der äußeren Gestaltung und der Dacheindeckung an das Hauptgebäude)
nicht erfüllt. Ferner müssen nach den planungsrechtlichen Regelungen des
Bebauungsplanes Nebenanlagen einen Mindestabstand von 5,00 m zu öffentlichen
Verkehrsflächen einhalten. Auch diese Abstandsvorgaben wurden von den
Antragstellern nicht beachtet.
Die Verwaltung hat von einem Beschlussvorschlag
abgesehen. Das Gremium soll sich vielmehr anhand der nachfolgenden Fotos selbst
einen Eindruck verschaffen und über die Herstellung bzw. Versagung des
gemeindlichen Einvernehmens zu dem Befreiungsantrag entscheiden.
1 x Bauakte „Oleanderstraße 30“
Der Bau- und Umweltausschuss entscheidet
über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB.
Lageplanauszug
Ansicht von
Nordwesten
Nahaufnahme
von Nordwesten
Ansicht von
Südosten
Ansicht von
Südwesten