Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Aufstellen eines Zeltes (Jurte) auf dem Grundstück Oleanderstraße 30, Flst.Nr. 1169/3 in Stöckenhof
Vorlage
BUA/081/2017
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Im Rahmen der Bauüberwachung wurde am 26.04.2017 vom Landratsamt auf dem Grundstück Oleanderstraße 30 in Stöckenhof ein ungenehmigtes Zelt (Jurte) beanstandet. Das kreisrunde Zelt mit einem Durchmesser von rd. 5,00 m und einer mittleren Höhe von 2,60 m wurde im südlichen Teil des Gartens unweit der Oleanderstraße und des Wegs Nr. 1169 aufgestellt.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stöckenhof" aus dem Jahre 2002. Die Festsetzungen des Bauleitplanes sind nicht eingehalten, da das Zelt die Gestaltungvorgaben für Nebenanlagen (ð Sattel- oder Pultdach, Angleichung der äußeren Gestaltung und der Dacheindeckung an das Hauptgebäude) nicht erfüllt. Ferner müssen nach den planungsrechtlichen Regelungen des Bebauungsplanes Nebenanlagen einen Mindestabstand von 5,00 m zu öffentlichen Verkehrsflächen einhalten. Auch diese Abstandsvorgaben wurden von den Antragstellern nicht beachtet.

 

Die Verwaltung hat von einem Beschlussvorschlag abgesehen. Das Gremium soll sich vielmehr anhand der nachfolgenden Fotos selbst einen Eindruck verschaffen und über die Herstellung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu dem Befreiungsantrag entscheiden.

 

 


1 x Bauakte „Oleanderstraße 30“ 


Der Bau- und Umweltausschuss entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Lageplanauszug

 

 

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Negele_Stöckenhof_08_2017 (2)

Ansicht von Nordwesten

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Negele_Stöckenhof_08_2017 (4)

Nahaufnahme von Nordwesten

 

 

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Negele_Stöckenhof_08_2017 (8)

Ansicht von Südosten

 

Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Negele_Stöckenhof_08_2017 (6)-1

Ansicht von Südwesten