Feststellung des Entwurfs für die 13. Flächennutzungsplanänderung in den Teilbereichen "Linsenhalde II" in Winnenden und "Obere Hageläcker" in Birkmannsweiler
Die Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 12.12.2018 und der Gemeinderat der
Gemeinde Berglen am 26.02.2019 beschlossen, den genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan zu ändern. Es sollen Gewerbebauflächen, welche bisher als
Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind, und Fläche für die
Landwirtschaft, welche bisher als Gewerbebauflächen dargestellt sind,
dargestellt werden. Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde vom 08.04.2019
bis zum 08.05.2019 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden
durchgeführt. Für den Bereich der Gemeinde Berglen ist die Durchführung einer
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, weil sich die
beabsichtigte neue Darstellung ausschließlich im Gebiet der Stadt Winnenden
befindet.
Aus Sicht der Verwaltung stehen die
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange einer Weiterführung der 13. Flächennutzungsplanänderung mit Darstellung
der Gewerbebauflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft nicht entgegen. Eine
Stellungnahme aus der Öffentlichkeit erfolgte nicht. Die Stellungnahmen werden
im weiteren Verfahren, soweit sie städtebaulich und rechtlich vertretbar sind,
berücksichtigt.
Flächennutzungsplanänderung
durch einen flächenneutralen Flächentausch sowie Teil(gesamt)fortschreibung für
gewerbliche Bauflächen im Stadtgebiet Winnenden
Durch die 13. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden zum einen
durch einen in der Summe
flächenneutralen Flächentausch gewerbliche Bauflächen an städtebaulich
geeigneteren Standorten dargestellt und zum anderen durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zusätzliche
gewerbliche Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten dargestellt.
Aufgrund der Teil(gesamt)fortschreibung mit zusätzlichen gewerblichen
Bauflächen ist der zusätzliche gewerbliche Bauflächenbedarf besonders zu
begründen.
Im gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwal-tungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen sind unter anderem gewerbliche Flächen (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Zum einen
werden durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch
gemarkungsübergreifend gewerbliche Flächen (Planung) und Flächen für die
Landwirtschaft (Bestand) dargestellt. An der Gesamtbilanz der im
Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Flächen (Planung) ändert sich in
der Summe nichts. Zum anderen werden an städtebaulich geeigneteren Standorten
zusätzliche gewerbliche Bauflächen dargestellt. Der zusätzliche Flächenbedarf
für gewerbliche Flächen geht mit 1,54 ha über die im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen hinaus. Die
zusätzliche gewerbliche Baufläche wird bei einer Gesamtfortschreibung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in der
Bilanzierung berücksichtigt.
Gewerbliche
Baufläche "Linsenhalde II" in Winnenden
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen als Grünfläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB, mit der Zweckbestimmung
geplanter Verkehrsübungsplatz, dargestellt.
Das Stadtentwicklungsamt der Großen
Kreisstadt Winnenden hat an städtebaulich geeigneteren Standorten die
Darstellung von gewerblichen Bauflächen vorgesehen. Das Plangebiet grenzt
nördlich an das Auffahrtsbauwerk der Bundesstraße (B 14) der
Anschlussstelle Winnenden-Süd, östlich und südlich an die Kreisstraße
(K 1911) und westlich an die Gemarkungs- und gleichzeitig Stadtgrenze an.
Vorgesehen ist ein hochwertiges Gewerbegebiet für Unternehmensverwaltungen und
sonstige Gewerbebetriebe. Das geplante Gewerbegebiet liegt besonders
verkehrsgünstig an der Anschlussstelle Winnenden-Süd der Bundesstraße 14
(B 14) und an der Kreisstraße (K 1911). Der Standort ist u. a.
für Nutzungen des Dienstleistungssektors geeignet.
Das Gewerbegebiet "Linsenhalde II"
soll über die innerorts liegende Kreisstraße (K 1911) erschlossen werden.
Mit der 13. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Gewerbliche Baufläche "Linsenhalde
II" in Winnenden (2,23 ha)
Abb.
1: 13. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans,
Entwurf
vom 18.05.2020
Herausnahme
einer Teilfläche der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" in
Winnenden-Birkmannsweiler
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen als gewerbliche Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt.
Das Stadtentwicklungsamt der Großen
Kreisstadt Winnenden hat an städtebaulich geeigneteren Standorten die
Darstellung von gewerblichen Bauflächen vorgesehen. Das Plangebiet grenzt an
die geplante gewerbliche Baufläche Obere Hageläcker an. Mit der Herausnahme
einer Teilfläche der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" in
Winnenden-Birkmannsweiler sollen an einem aus städtebaulichen Gründen
geeigneteren Standort gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.
Das Gewerbegebiet "Obere
Hageläcker" soll über die Birkenstraße in südwestliche Richtung erweitert
und erschlossen werden.
Durch die 13. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche einer gewerblichen
Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO
herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die nach
der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene gewerbliche Baufläche
"Obere Hageläcker" (1,67 ha) befindet sich in
Winnenden-Birkmannsweiler am südwestlichen Ortsrand zwischen dem vorhandenen
Gewerbegebiet und der Südumgehungsstraße (L 1140) und bildet eine
entsprechende Erweiterungsfläche aus. Vorgesehen ist ein Gewerbegebiet mit
emissionsarmen gewerblichen Nutzungen. Die gewerblichen Gebäude an der
Birkenstraße, der Buchenstraße und der Industriestraße formen den räumlichen
Abschluss der bestehenden Gewerbefläche. Die nordwestlich an die gewerbliche
Baufläche "Obere Hageläcker" angrenzende landwirtschaftliche Fläche
ist perspektivisch für Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen bestimmt. Diese
bauleitplanerische Zonierung ermöglicht einen störungsfreien Übergang zwischen
der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" und der nordwestlich
angrenzenden perspektivisch beabsichtigten und bestehenden Wohnbebauung. Die
1,59 ha gewerbliche Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB,
die wieder als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt werden,
werden in der Kernstadt an städtebaulich geeigneter Stelle dargestellt.
Mit der 13. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen
herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
- Teilfläche der gewerblichen Baufläche
"Obere Hageläcker" in Winnenden-Birkmannsweiler (1,59 ha)
Abb. 2: 13. Änderung des gemeinsamen
Flächennutzungsplans,
Entwurf
vom 18.05.2020
Herausnahme
der gewerblichen Baufläche "Untere Schray-Seizlesbrunnen" in
Winnenden und gemischte Baufläche "Untere Schray" in Winnenden (10.
Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen)
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen als gewerbliche Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO und als Fläche für die
Landwirtschaft (Bestand) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt.
Das Stadtentwicklungsamt der Großen
Kreisstadt Winnenden hat an städtebaulich geeigneteren Standorten die
Darstellung von gemischten Bauflächen und gewerblichen Bauflächen vorgesehen.
Das Plangebiet grenzt an die Marbacher Straße im Norden und die Schwaikheimer
Straße im Süden an.
Mit der Herausnahme einer gewerblichen
Baufläche "Untere Schray-Seizlesbrunnen" in Winnenden (1,7 ha)
sollen an einem aus städtebaulichen Gründen geeigneteren Standort gewerbliche
Bauflächen dargestellt werden.
Das neue Quartier westlich des Bahnhofs soll
über die Marbacher Straße und die Schwaikheimer Straße erschlossen werden.
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird eine gemischte Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt. Die gemischte
Baufläche "Untere Schray" (5,2 ha) grenzt westlich an die
bestehende gemischte Baufläche zwischen der Marbacher Straße und der
Schwaikheimer Straße an. Vorgesehen ist ein urbanes Gebiet und ein
(eingeschränktes) Gewerbegebiet mit entsprechenden Nutzungen, die innerhalb der
engeren Schutzzone (Zone II) des festgesetzten Wasserschutzgebietes
"Tiefbrunnen Schwaikheimer Straße, Hungerbergquelle, Maurachquelle,
Binsachquelle 1 + 2" zulässig sind. Für die Errichtung baulicher Anlagen
sind in der engeren Schutzzone (Zone II) grundsätzlich besondere
Schutzvorkehrungen erforderlich. Die gemischte Baufläche liegt besonders
verkehrsgünstig an der Anschlussstelle Winnenden-West / Leutenbach der
Bundesstraße 14 (B 14). Die gute fußläufige Erreichbarkeit des
schienengebunden öffentlichen Personennahverkehrs und die räumliche Nähe zur
Innenstadt machen den Standort attraktiv für den verdichteten Wohnungsbau und
für Nutzungen des stark expandierenden Dienstleistungssektors mit hohen
Beschäftigungszahlen. Ein vergleichbarer Standort im Stadtgebiet ist nicht
vorhanden. Die 1,7 ha gewerbliche Baufläche (Planung) gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, die als gemischte
Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt
wird, wird zur Hälfte für die gemischte Baufläche angerechnet.
Mit der 10.
Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP)
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
gewerbliche Baufläche "Untere Schray-Seizlesbrunnen" (1,7 ha)
herausgenommen und die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Gemischte Baufläche "Untere
Schray" in Winnenden (5,2 ha)
Abb.
3: 10. Änderung
des gemeinsamen Flächennutzungsplans,
Entwurf
vom 18.05.2020
Unter Hinweis auf die Begründung für die 13.
Flächennutzungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtigten
Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Entwurf für die 13.
Flächennutzungsplanänderung festzustellen.
1 x
Verfahrensordner „13. FNP-Änderung“
1 x GVV Winnenden
1.
Der Entwurf für die 13. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
festgestellt.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neuen Darstellung
aufgenommen:
- Gewerbliche
Baufläche "Linsenhalde II" in Winnenden (2,23 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft
(Bestand) dargestellt:
- Teilfläche
der gewerblichen Baufläche "Obere Hageläcker" in Winnenden-Birkmannsweiler
(1,59 ha)
3. Maßgebend
ist der jeweilige vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte
Lageplan vom 18.05.2020 im Maßstab
1 : 5.000.
4. Die
Begründung vom 18.05.2020 wird festgestellt.