Die Antragstellerin plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung an der nordwestlichen Seite des Gebäudes Kiefernstraße 17 in Steinach mit einer Grundfläche von 2,50 m x 5,30 m. Die Überdachung soll mit einem Glasdach zur Ausführung kommen, dessen Traufhöhe 2,30 m aufweist.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kelteräcker II Steinach Änderung“ aus dem Jahre 1979. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind nicht eingehalten, da mit der geplanten Terrassenüberdachung nicht überbaubare Grundstücksfläche mit einer Tiefe von ca. 3 m in Anspruch genommen werden soll.
Die Verwaltung hat gegen das Vorhaben keine Bedenken, da es städtebaulich von untergeordneter Bedeutung ist. Als Ausgleich sollte jedoch eine Strauchbepflanzung auf dem Grundstück vorgenommen werden, wie dies in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit vom Gremium gefordert wurde. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
1 x Bauakte „Kiefernstraße 17“
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass als
Ausgleich eine Strauchbepflanzung (drei heimische Sträucher) auf dem Grundstück
vorgenommen wird.
2.
Die
Gemeinde Berglen stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück
zu.
Lageplan
Grundriss
Nordostansicht
Südwestansicht
Nordwestansicht
Schnitt