Die Gemeinde Berglen hat in den vergangenen
Jahren kontinuierlich in die Modernisierung und den Ausbau der Kinderbetreuung
investiert. In diesem Zusammenhang wurden weitere Betreuungsplätze geschaffen,
um dem bestehenden Betreuungsbedarf gerecht zu werden bzw. jedem Kind einen
entsprechenden Platz anbieten zu können. So wurden neben diversen
Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen beispielsweise zwei neue Gruppen im
Gebäude Schumannweg 3 in Oppelsbohm im Jahr 2020 eröffnet. Ferner wurde
kürzlich beschlossen, im Obergeschoss des Feuerwehrgebäudes in Steinach
kurzfristig eine Interimskita mit zwei Gruppen einzurichten.
Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen in
der Gemeinde ist jedoch weiterhin sehr groß, weshalb mit den bestehenden
kommunalen Einrichtungen in Rettersburg, Oppelsbohm, Steinach und
Vorderweißbuch, der geplanten Interimskita in Steinach sowie dem
Waldkindergarten als freier Träger die Betreuung jedes anspruchsberechtigten
Kindes in der Zukunft nicht gewährleistet werden kann.
Der Gemeinderat hat vor diesem Hintergrund
bereits in der Sitzung am 21.05.2019 im Rahmen der Beratung der örtlichen
Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen die Schaffung weiterer 79
Betreuungsplätze in einer viergruppigen Einrichtung beschlossen.
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung für
das Baugebiet „Hanfäcker“ in Rettersburg wurde eine Baufläche (Flst.Nr. 2430,
Holzwiesenstraße / Ecke Steinäckerstraße) für den Neubau eines mehrgruppigen
Kindergartens zentral in der Nähe der Gebietszufahrt ausgewiesen (siehe Abb. 1
Bebauungsplanauszug „Fläche für den Gemeinbedarf“ und Abb. 2
Fortführungsnachweis).
Abb. 1:
Bebauungsplan „Hanfäcker“ (Auszug) vom 07.06.2018.
Abb. 2:
Fortführungsnachweis vom 09.12.2019.
Mit den konkreten Planungen zur Umsetzung
des Projekts sollte nach Rechtsgültigkeit des Bebauungsplanes alsbald begonnen
werden. Die Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH, eine Tochtergesellschaft des
Landkreises, signalisierte jedoch Interesse an der Verwirklichung eines
Gemeinschaftsprojekts zusammen mit der Gemeinde Berglen auf dem genannten
kommunalen Grundstück. Nach der Besichtigung von entsprechenden Referenzobjekten
in Plüderhausen und Urbach am 13.04.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, die
ursprünglichen Neubaupläne zugunsten eines Kooperationsprojekts, welches eine
in der Praxis gut funktionierende Mischnutzung aus Kinderbetreuung und sozial
gefördertem Mietwohnraum auf dem Gelände vorsieht, aufzugeben. Ferner hat das
Gremium einer Überlassung des Baugrundstücks an die Kreisbaugesellschaft
Waiblingen mbH im Rahmen einer Erbbaupacht zugestimmt.
Um u.a. die planungsrechtliche Grundlage für
den Mietwohnungsbau auf dem Gemeindegrundstück Nr. 2430 zu schaffen, musste der
rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hanfäcker“ in einem parallel zu den weiteren
Gebäudeplanungen verlaufenden Rechtsverfahren geändert werden. Dieser
Bauleitplan wurde final am 21.04.2020 vom Gemeinderat beschlossen (siehe
nachfolgende Abb. 3).
Abb. 3.
Bebauungsplan „Hanfäcker-1. Änderung“ (Auszug) vom 23.04.2020.
Das räumliche Konzept für die Kindertageseinrichtung und die geplanten Wohnungen sowie die ersten Ansichten des Gebäudes wurden dem Gemeinderat in seiner Klausurtagung mit der Verwaltung im Kloster Schöntal am 21.02.2020 von den Vertretern der Kreisbaugesellschaft und dem beauftragten Architekturbüro ARP ausführlich vorstellt. Die Kita soll im Erdgeschoss sowie in Teilen des Obergeschosses entstehen. Die vorgesehenen 12 sozial geförderten Mietwohnungen erstrecken sich somit über den restlichen Teil des Obergeschosses sowie das Dachgeschoss. Die Räumlichkeiten der Kita bieten Platz für drei Gruppen mit insgesamt 69 Kindern und eine Krippe mit 10 Kindern. Für dieses Betreuungsangebot sind acht Gruppenräume, drei Schlafräume, ein Mehrzweck- und Speiseraum sowie Räume für Personal und Elterngespräche vorgesehen. Zudem sind im Erdgeschoss ein Empfangsbereich („Marktplatz“) sowie ein „Elterncafé“ als zentraler Treffpunkt geplant. Die Räumlichkeiten im Obergeschoss sind durch ein separates Treppenhaus zu erreichen, welches ausschließlich zur Kita gehört. Der Flächenbedarf und die räumliche Aufteilung wurde im Vorfeld mit dem Hauptamt und der Kindergartenfachberatung abgestimmt. Die Nutzfläche beläuft sich auf ca. 978 m².
An der Steinäckerstraße befinden sich fünf Kurzzeitstellplätze, welche für die Eltern reserviert sind. Weitere fünf Stellplätze werden nördlich des Gebäudes an der Holzwiesenstraße für das Personal der Kita angelegt. Außerhalb der Betriebszeiten stehen die Parkierungsflächen den Bewohnern des Gebietes zur Verfügung. Für die 12 Mietwohnungen sind in der geplanten Tiefgarage 18 Stellplätze vorgesehen.
Auf der straßenabgewandten Seite befindet sich im Norden und Osten des Gebäudes die ca. 930 m² große Außenanlage der Kita. Nordwestlich schließt sich vorgelagert ein kleiner Kinderspielplatz für die Mietwohnungen an. Die Baugenehmigung für das Gesamtprojekt liegt seit 28.07.2020 vor. Aktuell ist die Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH mit den Unterlagen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie der Vorbereitung der Teilungserklärung befasst.
Die aktuellen Planunterlagen befinden sich im Anhang.
Von Seiten der ARP wurde bei der
Klausurtagung zudem auf Basis des seinerzeit vorliegenden Entwurfs die
nachfolgende Kostenübersicht präsentiert (Abb. 4):
Abb. 4 Auszug
Präsentation Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH vom 21.02.2020.
In den prognostizierten Gesamtkosten in Höhe
von 4,535 Mio. Euro waren neben festen Einbauten (Einbauschränke, Garderoben,
Küchen, etc.) auch die kindergartenspezifischen Außenanlagen und die
erforderlichen Spielgeräte mit einem geschätzten Betrag von
320.000,00 Euro enthalten. Die lose Möblierung (Stühle, Tische usw.) und
die sonstige Ausstattung (Spielzeug, Geschirr usw.) sind nicht Bestandteil der
Gesamtkosten. Aufwendungen für eine Kühlung der Räume waren in diesem Betrag
ebenfalls nicht berücksichtigt. Von Seiten der beauftragten Architekten
sind die geschätzten Kosten für die hierzu in Frage kommenden Varianten
seinerzeit jedoch mit ca. 195.000,00 Euro bzw. ca. 245.000,00 Euro beziffert
worden.
Die Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH hat
noch Ende des vergangenen Jahres die Firma Krämer GmbH & Co. KG aus
Winnenden als Generalunternehmer mit der Umsetzung des Bauvorhabens beauftragt.
Diese hat bereits Ende 2020 mit den vorbereitenden Maßnahmen für das Projekt
begonnen. Die Kita soll nach dem aktuellen Zeitplan bis zum 31.05.2022
betriebsbereit sein. Die Gesamtfertigstellung wird voraussichtlich bis zum
31.08.2022 erfolgen.
Die endgültigen Baukosten für das Gebäude
und damit auch der finale Kaufpreis für den Ankauf der Räumlichkeiten der
Kindertageseinrichtung stehen mit der Beauftragung der Firma Krämer GmbH &
Co. KG ebenfalls fest. Es handelt sich dabei um einen Festpreis in Höhe von
4,780 Mio. Euro ohne Kaufnebenkosten. Im Kaufpreis sind die oben beschriebenen
Einbauten, Außenanlagen, Spielgeräte sowie die Kühlung der Räume enthalten. Die
lose Möblierung sowie sonstige Ausstattungsgegenstände sind von der Gemeinde
direkt zu beschaffen.
Der Kaufpreis soll in Teilbeträgen je nach
Baufortschritt in den Jahren 2021 und 2022 an die Kreisbaugesellschaft
ausbezahlt werden. Die Nebenkosten (Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% sowie die
Grundbuch- und Notarkosten in Höhe von ca. 2% des Kaufpreises) sind vom Käufer,
also von der Gemeinde, zu tragen. Die entsprechenden Finanzmittel sind bzw.
werden unter dem Produkt 36500101-78710000 im Haushalt 2021 bzw. 2022
bereitgestellt. Der Kaufvertragsentwurf ist dieser Sitzungsvorlage
angehängt.
In der Sitzung des Gemeinderates werden Herr Steffen Krahn von der Kreisbaugesellschaft sowie ein Vertreter des beauftragten Architekturbüros ARP aus Stuttgart anwesend sein, welche gemeinsam dem Gremium das Projekt noch einmal vorstellen werden.
1x Hauptamt
wg. Möblierung etc.
1x Kämmerei
1x Bauamt
1.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, mit der Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH einen
notariellen Kaufvertrag für den Erwerb der Räume für die geplante
Kindertageseinrichtung im Gebäude Holzwiesenstraße 2 bzw. Steinäckerstraße 3 in
Rettersburg zum Festpreis von 4,780 Mio. Euro abzuschließen.
2.
Die
Restfinanzierung des Kaufpreises erfolgt im Haushalt für das Jahr 2022.
3.
Die
Finanzierung der Möblierung und der Anschaffung sonstiger
Ausstattungsgegenstände erfolgt ebenfalls im Haushalt 2022. Die Verwaltung wird
mit der Beschaffung der Gesamtausstattung beauftragt.