Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rems-Murr-Kreises
Vorlage
SV/685/2021
Aktenzeichen
797.7
Art
Sitzungvorlage

 

Der Nahverkehrsplan dient dem Rems-Murr-Kreis als Instrument zur Formulierung seiner Zielvorstellungen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), gibt einen Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs vor und ist auf einen Zeithorizont von fünf Jahren angelegt. Zu seinen Inhalten gehören beispielsweise Zielvorstellungen zur Definition der Netzstruktur, von Verknüpfungspunkten sowie von übergeordneten Vorstellungen zum Fahrplanangebot.

 

Am 30.11.2020 hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Kreistages den Entwurf des neuen Nahverkehrsplanes zur Kenntnis genommen und das Anhörungsverfahren angestoßen. Der Entwurf kann öffentlich zum Download hier abgerufen werden:

 

https://www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-und-verkehr/oepnv/oepnv-im-rems-murr-kreis/oeffentlicher-personennahverkehr

 

Am 12.07.2021 soll im Kreistag abschließend darüber entschieden werden.

 

Die den Bereich des ÖPNVs in der Gemeinde Berglen betreffenden Buslinien sind auszugsweise als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Berglen zur dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rems-Murr-Kreises wurde dem Landratsamt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates übermittelt (siehe Anlage). Darin wurde Wert darauf gelegt, dass das Fahrtenangebot im Bus- sowie im Rufautoverkehr auf dem Gebiet der Gemeinde Berglen in bisherigem Umfang beibehalten wird. Der Ausbau des Basisangebots auf einzelnen Linien (330 und 331) wurde begrüßt.

 

Um das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, finanziert die Gemeinde anteilig zusätzliche Busverbindungen. Dabei handelt es sich um kommunale Zubestellungen, die über das Basisangebot hinausgehen, das aktuell vollständig aus Kreismitteln finanziert wird. Im Haushalt sind hierzu jährlich rund 70.000 € eingestellt. Dies betrifft den Anteil der Gemeinde an der Linie 336 (Winnenden-Birkmannsweiler-Oppelsbohm) und 337 (Winnenden-Baach-Oppelsbohm) mit jeweils 6,5 Fahrtenpaaren montags bis freitags, an der Linie 338 (Ödernhardt-Steinach-Kottweil-Bretzenacker) mit einem Fahrtenpaar an Schultagen und jeweils fünf Fahrtenpaaren an Ferientagen. Auf der Linie 244 (Schorndorf-Oppelsbohm) wird ein Fahrtenpaar sonntags, auf der Linie 245 (Schorndorf-Hößlinswart-Erlenhof) ein Fahrtenpaar samstags und zwei Fahrtenpaare montags bis freitags mitfinanziert.

Teilweise sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans eine Reduzierung des Basisangebots vor (Linien 244, 336 und 337). Um das derzeiige Fahrtenangebot auf Gemeindegebiet aufrechterhalten zu können, wären weitere Zubestellungen durch die Kommune erforderlich, die zu Mehrkosten führen würden. Die Reduzierung des Basisangebots wird daher grundsätzlich abgelehnt. Sollte diese für die betreffenden Linien dennoch beschlossen werden, müsste der Gemeinderat über mögliche Zubestellungen im Rahmen einer separaten Beschlussfassung entscheiden.

 

Die neue Buslinie 330 (Kaisersbach-Althütte-Rudersberg-Berglen-Winnenden) wurde im Dezember 2018 in Betrieb genommen. Diese Verbindung zu den Rems-Murr-Kliniken und zum Ebnissee wird zwischenzeitlich gut angenommen und soll mit dem Nahverkehrsplan dauerhaft als Ergänzungsverbindung etabliert und im Basisangebot aufgenommen werden. Dies wird von der Gemeinde Berglen ausdrücklich begrüßt.

Um noch mehr Einwohnerinnen und Einwohner und ÖPNV-Kunden mit diesem Fahrtenangebot bedienen zu können, wird von der Gemeinde Berglen im Rahmen der Stellungnahme nochmals beantragt, am Sportgelände Erlenhof - im Streckenabschnitt zwischen der Haltestelle „Bretzenacker Nachbarschaftsschule“ und „Reichenbach Lehnenberg Kreuzung“ - eine Bushaltestelle einzurichten. Damit könnte neben dem Gewerbegebiet Erlenhof auch das Sportgelände sowie die Ortsteile Erlenhof und Steinach angebunden werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1x Hauptamt  


Die Stellungnahme der Gemeinde Berglen zur dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Rems-Murr-Kreises wird zugestimmt.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine unmittelbaren Einnahmen/Ausgaben.