Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen und Feststellung der 14. FNP-Änderung (Fläche f ür den Gemeinbedarf "Kinderhaus Koppelesbach" in Winnenden und Wohnbaufläche "Burgeräcker" in Winnenden)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am
16.12.2020 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 17.11.2011 den Entwurf
für die 14. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015
festgestellt. Der Änderungsentwurf wurde anschließend vom 04.01.2021 bis
04.02.2021 in Winnenden und in Berglen öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind den
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben
worden über die eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist. In der Begründung
zur 14. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
(FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in
Teilbereichen wurden die Belange der Landwirtschaft noch ausführlicher
dargelegt.
Es soll die Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) als Fläche für den
Gemeinbedarf "Kinderhaus Koppelesbach" (Planung) in Winnenden
dargestellt werden.
Es soll die Fläche für den Gemeinbedarf "Kindergarten
Burgeräcker" in Winnenden als Wohnbaufläche "Burgeräcker"
(Planung) dargestellt werden.
Ziele und Zwecke der Planung
In Winnenden, Wohnplatz Schelmenholz, sind durch die steigenden
Kinderzahlen im Zeitraum bis 2024 und voraussichtlich darüber hinaus
zusätzliche Angebote für die Kindertageseinrichtung erforderlich. Durch
Nachverdichtungen im Bestand, neue Wohngebiete und die Unterbringung von
kinderreichen Familien in der Wohnanlage in der Friedrich-Jakob-Heim-Straße
werden steigende Kinderzahlen erwartet. Aufgrund der aktuellen
Bevölkerungsstruktur im Schelmenholz ist in den kommenden Jahren ein
Generationswechsel nicht auszuschließen, der dazu führen kann, dass junge
Familien in freiwerdende Häuser bzw. Wohnungen einziehen.
Bereits in der örtlichen Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in
Winnenden für das Kindergartenjahr 2017 / 2018 hat der Gemeinderat der Stadt
Winnenden in öffentlicher Beratung in seiner Sitzung am
26. September 2017 beschlossen, dass in Winnenden im Wohnbezirk
Schelmenholz eine neue dreigruppige Kindertageseinrichtung für die Betreuung
von Kindern im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt (ganztags) errichtet
werden soll. Die neue Kindertageseinrichtung soll nach deren Fertigstellung das
Kinderhaus Körnle ersetzen, sofern die Kinderbetreuungsplätze im Schelmenholz
bzw. in den angrenzenden Wohngebieten dies zulassen. Im Zuge der Beratung über
das Raumprogramm für die neue Kindertageseinrichtung im Schelmenholz hat der
Gemeinderat der Stadt Winnenden in öffentlicher Beratung in seiner Sitzung am
24. Oktober 2017 beschlossen, dass alternativ zur Errichtung einer
dreigruppigen Kindertageseinrichtung auch eine viergruppige
Kindertageseinrichtung geprüft werden soll.
Aus städtebaulicher Sicht ist der Standort an der Hanweiler Straße in
Winnenden, Wohnplatz Schelmenholz, für die Errichtung einer drei- oder
viergruppigen Kindertageseinrichtung geeignet. Nach der Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens kann das Stadtentwicklungsamt, nach der Vorlage der
Objektplanung (Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure - HOAI) einen Bebauungsplanentwurf erstellen und dem
Gemeinderat zur Entwurfsfeststellung vorlegen.
Mit der 14. Flächennutzungsplanänderung soll gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a Buchstabe a des
Baugesetzbuchs eine Fläche für den Gemeinbedarf "Kinderhaus
Koppelesbach" (Planung) in Winnenden und gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V. m.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung eine
Wohnbaufläche "Burgeräcker" (Planung) in Winnenden dargestellt
werden.
Die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP)
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe a des Baugesetzbuchs
dargestellte Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2
Buchstabe a des Baugesetzbuchs als Fläche für den Gemeinbedarf "Kinderhaus
Koppelesbach" (Planung) in Winnenden dargestellt werden.
Die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP)
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a des Baugesetzbuchs
dargestellte Fläche für den Gemeinbedarf "Kindergarten Burgeräcker"
in Winnenden soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des
Baugesetzbuchs i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der
Baunutzungsverordnung als Wohnbaufläche "Burgeräcker" (Planung) dargestellt
werden.
Die geringe Flächengröße der Wohnbaufläche "Burgeräcker"
(Planung) in Winnenden (0,1 ha) liegt deutlich unter der Schwelle für eine Bedarfsermittlung
des Wohnbauflächenbedarfs nach der Plausibilitätsprüfung des Landes
Baden-Württemberg gemäß den "Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung
der Bauflächennachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach
§ 6 des Baugesetzbuchs und nach § 10 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs" vom 23.05.2013 sowie unter
der Schwelle für eine Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs nach dem
Orientierungswert des Regionalplans des Verbands Region Stuttgart, von der
Regionalversammlung am 22.07.2009 als Satzung beschlossen und durch die
Bekanntmachung am 12.11.2010 rechtsverbindlich geworden.
Es wird vorgeschlagen, die 14.
FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend
den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt werden.
1 x Bauamt
FNP-Ordner „14. FNP-Änderung“
1 x GVV Winnenden
1.
Die
während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf mit dem Lageplan
vom 28.09.2020 und der Begründung vom 28.09.2020 abgegebenen Stellungnahmen
werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt.
2.
In
den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen werden die folgende neuen Darstellung aufgenommen:
·
Fläche
für den Gemeinbedarf "Kinderhaus Koppelesbach" in Winnenden
(0,9 ha)
·
Wohnbaufläche
"Burgeräcker" in Winnenden (0,1 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten
gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende Darstellungen herausgenommen und als Wohnbaufläche
"Burgeräcker" in Winnenden (Planung) dargestellt:
·
Fläche
für den Gemeinbedarf "Kindergarten Burgeräcker" in Winnenden
(0,1 ha)
3.
Maßgebend
ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom
28.09.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
4.
Die
Begründung vom 28.09.2020 / 31.05.2021 wird festgestellt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: keine