Betreff
Neubau einer Aussegnungshalle und Sanierung der Bestandsgebäude sowie Außenanlagen auf dem Friedhof in Hößlinswart
Vorlage
SV/735/2021
Aktenzeichen
752.22
Art
Sitzungvorlage

Herr Walter Riker trat im vergangenen Jahr mit dem sehr großzügigen Angebot einer unentgeltlichen Spende an die Gemeinde heran, mit dem Zweck der Errichtung eines Anbaus an die Friedhofskapelle in Hößlinswart sowie der Umgestaltung der direkt angrenzenden Außenanlagen. In öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 29.09.2020 wurde die Verwaltung durch Beschluss des Gremiums ermächtigt, eine Vereinbarung zur Annahme der Spende mit Herrn Riker auszuarbeiten. Zudem sollte ein Baugesuch auf Basis der von Architekt Treide aus Schorndorf angefertigten Entwürfe erstellt und bei der Baurechtsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden.

 

Eine Vereinbarung zur Annahme der Spende wurde am 02.12.2020 vom ehemaligen Bürgermeister Friedrich und Herrn Riker unterzeichnet. Die zugesagte Spende ist bereits bei der Gemeinde eingegangen. Da mittlerweile eine ausführliche Kostenberechnung von Herrn Treide für das Projekt vorliegt und die Baugenehmigung nach längerer Prüfung durch das Landratsamt am 14.07.2021 bei der Gemeinde einging, ist wie vom Gremium beschlossen nun vom Gemeinderat eine Entscheidung über die Umsetzung des Projekts zu treffen.

 

Die genehmigte Planung umfasst die Errichtung eines Flachdachanbaus auf dem bislang nicht vor den Witterungen geschützten Vorplatz der Kapelle, der mit verglasten Seitenwänden versehen werden soll. Zudem sind die Sanierung und der Umbau der Bestandsgebäude, die Herstellung von barrierefreien Zugängen und Toiletten sowie die Umgestaltung und Sanierung des Außenbereichs um die Kapelle inklusive des Fußwegs zum Eingangstor an der Widderstraße geplant. In diesem Zuge soll auch die bestehende Oberleitung zur Stromversorgung auf ein im Fußweg verlaufendes Erdkabel umgestellt werden. Im Inneren der Kapelle wird ein zusätzlicher Raum für die Vorbereitung des Pfarrers sowie ein Raum der Stille geschaffen. Herr Treide ist in der Sitzung anwesend und erläutert die Planung sowie den weiteren Ablauf des Projekts.

 

Nach der Kostenberechnung von Architekt Treide vom 20.04.2021 wird für den An- und Umbau der Aussegnungshalle mit Baukosten in Höhe von 354.981,31 €, Kosten für Ausstattung und Kunstwerke i.H.v. 3.302,25 € sowie Baunebenkosten i.H.v. 69.823,25 € gerechnet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit voraussichtlich 428.106,81 €. Aufgrund der aktuell unsicheren Entwicklung von Baustoffpreisen und -verfügbarkeit kann eine genaue Aufstellung der zu erwartenden Kosten jedoch erst erfolgen, sobald Ergebnisse der Ausschreibung der Maßnahmen vorliegen.

 

Mit Herrn Riker wurde vereinbart, dass die Gesamtmaßnahme anteilig durch seine Spende i.H.v. 200.000,00 € und durch Investitionen von Seiten der Gemeinde finanziert wird. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden dafür 370.000,00 € für Hochbaumaßnahmen unter dem Produktsachkonto 55300000-78710000/100 eingeplant. Die eingeplanten Mittel werden bedingt durch den Ablauf der Ausschreibung und Bauausführung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2021 abgerufen und müssen entsprechend für das Haushaltjahr 2022 erneut eingeplant werden.

 

Um eine zeitnahe Ausschreibung der Maßnahmen bereits ab Oktober 2021 zu ermöglichen, wurden bereits Vorbereitungen für eine Ausschreibung der einzelnen Gewerke durch Herrn Treide getroffen. Herrn Riker ist es ein großes Anliegen, dass das von ihm unterstützte Vorhaben noch in diesem Jahr begonnen wird.

 

Die beschränkte Ausschreibung der Arbeiten für den Anbau und die Sanierung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase werden zum einen die Gewerke ausgeschrieben, bei denen mit Kosten über 35.000,00 € brutto zu rechnen ist und die somit gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde vom Gemeinderat vergeben werden müssen. Die Vergabe soll voraussichtlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.11.2021 erfolgen. Zum anderen werden diejenigen Gewerke ausgeschrieben, die zwar voraussichtlich unter 35.000,00 € brutto liegen jedoch vom Bauablauf zeitnah benötigt werden.

In der Phase zwei werden ausschließlich die restlichen Gewerke ausgeschrieben bzw. entsprechende Angebote eingeholt, welche alle nach Aussage des Architekten eine Summe von 35.000,00 € brutto nicht überschreiten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1x Bauakte „Hirschstraße 60“    


1.            Der Baubeschluss für den Neubau einer Aussegnungshalle und für die Sanierung der Bestandsgebäude sowie der Außenanlagen auf dem Friedhof in Hößlinswart im Jahr 2021 wird gefasst. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung des Gesamtvorhabens beauftragt.

 

2.            Architekt Treide aus Schorndorf wird mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt.

 

3.            Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Ausschreibung durchzuführen und die notwendigen Angebote einzuholen.

 

4.            Einzelne Gewerke, bis zur Höhe der regulären Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters (35.000,00 €), können direkt vom Bürgermeister beauftragt werden.

 

5.            Die Restfinanzierung des Projekts erfolgt im Haushaltsjahr 2022 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

               Einnahmen:

       einmalig:        200.000,00 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

 

               Ausgaben:

       einmalig:        428.106,81 €

       laufend:                €/jährlich;

            Laufzeit:               Jahre

·         davon Sachkosten:        428.106,81 €

·        davon Personalkosten:       

 

               ein entsprechender Haushaltsansatz steht zur Verfügung unter

                  Produktsachkonto:

            55300000 – 78710000 / 100: 370.000,00 €

 

               es stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, die Finanzierung

                  erfolgt über: