Betreff
Feststellung Rechnungsergebnis der Gemeinde Berglen für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
SV/344/2017
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungvorlage

 

Zu den näheren Einzelheiten wird auf die Jahresrechnung 2016 verwiesen.

 

Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 183.000 Euro unter der Zuführung des Jahres 2015, historisch betrachtet für die Gemeinde Berglen aber noch immer auf hohem Niveau. Im Haushaltsjahr 2016 wurde keine Entnahme aus der Rücklage notwendig, um die Ausgaben zu decken. Eine Darlehensaufnahme war nicht geplant.

 

Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2016, also die freie Investitionsspitze, beträgt 1.311.477,62 €, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass im Jahr 2016 lediglich eine Zuführung i.H.v. 413.000,00 € erwirtschaftet werden kann. Die Netto-Investitionsrate (Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) beträgt im Jahr 2016 948.460,66 € (2015: 1.407.961,88 €, 2014: 1.744.925,41 €, 2013: 1.880.530,62 €). Bei 6.136 Einwohnern (zum Stand 31.12.2015 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg) entspricht dies 154,57 €/Einwohner (Vorjahr: 232,72 €/ Einwohner).

 

Auf die Erläuterungen der Seiten 40 ff. der Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der Investitionsrate aufgeführt.

 

Der Schuldenstand des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) verringerte sich erneut und beträgt damit zum 31.12.2016 erstmals 0,00 € bzw. 0,00 €/Einwohner (31.12.2015: 363.016,96 € bzw. 60,00 €/Einw.). Er ist in Höhe der Kredittilgungen 2016 gesunken.

 

Eine Darlehensaufnahme war für das Haushaltsjahr 2016 nicht vorgesehen.

 

Statt der veranschlagten Entnahme in Höhe von 1.640.000,00 € (2015 Rücklagenentnahme: 193.020,54 €) konnte der Rücklage ein Betrag i.H.v. 1.080.218,33 € außerplanmäßig zugeführt werden.

 

Die allgemeine Rücklage erreicht zum 31.12.2016 ihren historischen Höchststand und beträgt 6.023.865,26 € bzw. 981,73 €/ Einwohner.

 

Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung des Wasserwerks in Höhe von 2.152.658,31 € gegenübergestellt, ergibt sich ein Überschuss zum 31.12.2016 von 3.871.206,95 €. Damit ist die Gemeinde Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.

 

Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes muss jedoch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2017):

 


 

-       Neubeschaffung Feuerwehrfahrzeuge                                                      800.000,00 €

-       Ausbau Kinderbetreuung                                                                             2.975.000,00 €

-       Neuer Kunstrasen Sportplatz Erlenhof                                                       300.000,00 €

-       Straßensanierungen                                                                                       2.010.000,00 €

-       Kanal-/Kläranlagensanierungen                                                                3.623.000,00 €

-       Maßnahmen Friedhöfe                                                                                     412.000,00 €

-       Ersatzbeschaffungen Bauhof                                                                          415.000,00 €

-       Neubau Bauhof                                                                                                 2.000.000,00 €

-       Kostenanteil Flurbereinigung                                                                        400.000,00 €

-       Feldwegsanierungen                                                                                         700.000,00 €

-       DSL Ausbau                                                                                                             880.000,00 €

-       Ausbau barrierefreie Bushaltestellen                                                        360.000,00 €

Insgesamt                                                                                                          14.875.000,00 €

 

 

Dies sind jedoch lediglich die größeren, investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Hinzu kommen die ansteigenden Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie der Unterhaltungsstau der gemeindlichen Liegenschaften.

Diese Kosten belasten langfristig den Verwaltungshaushalt, was sich negativ auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt und damit auf die Netto-Investitionsrate auswirkt.

 

Zusätzlich wirken sich die relativ hohen Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2016 immerhin mit 2.446.023,30 € ca. 16,9 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ausmachten.

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Der Verwaltungshaushalt liegt mit 14.465.735,52 € (Vorjahr 14.123.892,53 €) um 153.235,52 € (1,1 %) über dem Planansatz von 14.312.500,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:

 

 

Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr- bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 41-42 des beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.

 

 


Vermögenshaushalt:

Der Vermögenshaushalt liegt mit 7.010.715,47 € (Vorjahr 3.670.248,91 €) um 1.721.584,53 € (19,7 %) unter dem Planansatz von 8.732.300,00 €. In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:

 

 

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten 43-57 ausführlich erläutert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1 x Kämmerei

1 x Landratsamt-Kommunalamt (über Kämmerei)


Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs- und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2016), genehmigt.

 

2.    Der Bildung der Haushaltsreste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2016) wird zugestimmt.

 

3.    Der Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.080.218,33 € wird zugestimmt.

 

4.    Die Jahresrechnung 2016 wird gem. § 95 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:

 

5. Die Vermögensrechnung 2016 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie folgt festgestellt: