Zu den näheren Einzelheiten wird auf die
Jahresrechnung 2016 verwiesen.
Das
Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem durchaus erfreulichen Ergebnis ab. Die
Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt um ca. 183.000 Euro
unter der Zuführung des Jahres 2015, historisch betrachtet für die Gemeinde
Berglen aber noch immer auf hohem Niveau. Im Haushaltsjahr 2016 wurde keine
Entnahme aus der Rücklage notwendig, um die Ausgaben zu decken. Eine
Darlehensaufnahme war nicht geplant.
Die Zuführung
des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2016, also die
freie Investitionsspitze, beträgt 1.311.477,62
€, während bei der Haushaltsplanaufstellung davon ausgegangen wurde, dass
im Jahr 2016 lediglich eine Zuführung i.H.v. 413.000,00 € erwirtschaftet werden
kann. Die Netto-Investitionsrate
(Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich Kredittilgungen) beträgt im Jahr
2016 948.460,66 € (2015:
1.407.961,88 €, 2014: 1.744.925,41 €, 2013: 1.880.530,62 €). Bei 6.136
Einwohnern (zum Stand 31.12.2015 des Statistischen Landesamtes
Baden-Württemberg) entspricht dies 154,57
€/Einwohner (Vorjahr: 232,72 €/ Einwohner).
Auf die Erläuterungen der Seiten 40 ff. der
Jahresrechnung wird verwiesen. Dort sind die Gründe für die Veränderung der
Investitionsrate aufgeführt.
Der Schuldenstand
des Gemeindehaushalts (ohne Wasserwerk) verringerte sich erneut und beträgt
damit zum 31.12.2016 erstmals 0,00 € bzw. 0,00 €/Einwohner (31.12.2015:
363.016,96 € bzw. 60,00 €/Einw.). Er ist in Höhe der Kredittilgungen 2016
gesunken.
Eine Darlehensaufnahme
war für das Haushaltsjahr 2016 nicht vorgesehen.
Statt der veranschlagten Entnahme in Höhe
von 1.640.000,00 € (2015 Rücklagenentnahme: 193.020,54 €) konnte der Rücklage ein Betrag i.H.v. 1.080.218,33
€ außerplanmäßig zugeführt werden.
Die allgemeine
Rücklage erreicht zum 31.12.2016 ihren historischen Höchststand und beträgt 6.023.865,26 € bzw. 981,73 €/ Einwohner.
Wird dem Rücklagenbestand die Verschuldung
des Wasserwerks in Höhe von 2.152.658,31 € gegenübergestellt, ergibt sich
ein Überschuss zum 31.12.2016 von 3.871.206,95 €. Damit ist die Gemeinde
Berglen samt Sonderrechnungen effektiv schuldenfrei.
Bei der Betrachtung des Rücklagenstandes
muss jedoch bedacht werden, welche großen Ausgabepositionen die nächsten Jahre
gestemmt werden müssen (siehe Investitionsprogramm Haushalt 2017):
-
Neubeschaffung
Feuerwehrfahrzeuge 800.000,00
€
-
Ausbau
Kinderbetreuung 2.975.000,00
€
-
Neuer
Kunstrasen Sportplatz Erlenhof 300.000,00
€
-
Straßensanierungen 2.010.000,00
€
-
Kanal-/Kläranlagensanierungen 3.623.000,00
€
-
Maßnahmen
Friedhöfe 412.000,00
€
-
Ersatzbeschaffungen
Bauhof 415.000,00
€
-
Neubau
Bauhof 2.000.000,00
€
-
Kostenanteil
Flurbereinigung 400.000,00
€
-
Feldwegsanierungen 700.000,00
€
-
DSL
Ausbau 880.000,00
€
-
Ausbau
barrierefreie Bushaltestellen 360.000,00
€
Insgesamt 14.875.000,00
€
Dies sind jedoch lediglich die größeren,
investiven Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Hinzu kommen die ansteigenden
Personalkosten im Kinderbetreuungsbereich, da zur Umsetzung des
Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und den deutlich gestiegenen
Kinderzahlen in den Einrichtungen mehr Personal eingestellt werden muss, sowie
der Unterhaltungsstau der gemeindlichen Liegenschaften.
Diese Kosten belasten langfristig den
Verwaltungshaushalt, was sich negativ auf die Zuführung zum Vermögenshaushalt
und damit auf die Netto-Investitionsrate auswirkt.
Zusätzlich wirken sich die relativ hohen
Gewerbesteuereinnahmen, zwei Jahre zeitversetzt, negativ auf die
Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich aus, die im Jahr 2016
immerhin mit 2.446.023,30 € ca. 16,9 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes
ausmachten.
Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt liegt mit
14.465.735,52 € (Vorjahr 14.123.892,53 €) um 153.235,52 € (1,1 %) über dem
Planansatz von 14.312.500,00 €. Wenn die Zuführung des Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt außer Acht gelassen wird, ergibt sich folgender Vergleich:
Die für dieses Ergebnis maßgebenden Mehr-
bzw. Mindereinnahmen und Mehr- bzw. Minderausgaben sind auf den Seiten 41-42
des beigefügten Rechenschaftsberichts detailliert erläutert.
Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt liegt mit 7.010.715,47 € (Vorjahr 3.670.248,91 €)
um 1.721.584,53 € (19,7 %) unter dem Planansatz von 8.732.300,00 €.
In nachfolgender Aufstellung ist zusätzlich bei den Einnahmen die Zuführung des
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme und bei den
Ausgaben die Rücklagenzuführung außer Acht gelassen und dann verglichen worden:
Die Einnahmen und Ausgaben des
Vermögenshaushalts sind in beiliegendem Rechenschaftsbericht auf den Seiten
43-57 ausführlich erläutert.
1 x Kämmerei
1 x Landratsamt-Kommunalamt (über Kämmerei)
Der Gemeinderat fasst folgende
Beschlüsse:
1.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs-
und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2016), genehmigt.
2.
Der Bildung der Haushaltsreste im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe B 1 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2016) wird zugestimmt.
3.
Der Zuführung zur allgemeinen Rücklage in
Höhe von 1.080.218,33 € wird zugestimmt.
4.
Die Jahresrechnung 2016 wird gem. § 95
Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:
5. Die Vermögensrechnung 2016 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO)
wird wie folgt festgestellt: