Betreff
Gewährung eines Zuschusses an die Landfrauen Berglen für den Umbau der Gymnastikhalle der ehemaligen Schule Vorderweißbuch zu einem Vereinsheim
Vorlage
SV/355/2017
Aktenzeichen
360.11
Art
Sitzungvorlage

Die Landfrauen der Berglen beantragen für den Umbau der Gymnastikhalle der ehemaligen Schule Vorderweißbuch zu Tagungs- und Vereinsräumen einen Zuschuss i.H.v. 50 % der Gesamtkosten. Auf den beigefügten Antrag sowie die Baukostenschätzung mit Erläuterungen von Architekt Frieder Jud, Architekturbüro j + j PLANCONCEPT GmbH, Urbach, wird verwiesen.

 

Für die Baumaßnahme fallen aufgrund der umfangreichen ehrenamtlichen Eigenleistungen gemäß der beigefügten Kostenschätzung des Architekten Aufwendungen in Höhe von voraussichtlich 64.336,00 Euro an. Für die technische Trennung der drei künftigen Gebäudeteile werden weitere 10.350,00 € prognostiziert, die die Gemeinde aus Sicht der Verwaltung aufgrund der besseren Gebäudeübergabe sowie zur Ermöglichung der selbständigen Verbrauchsabrechnung durch die Nutzer vollständig übernehmen sollte.

 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 18. Juli 2017 wurden die Vereinsförderrichtlinien fortgeschrieben. Ein pauschaler Baukostenzuschuss wird bereits seit dem Jahr 2008 nicht mehr grundsätzlich gewährt. Über einen Baukostenzuschuss muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.

 

Am 9. Mai 2017 wurde seitens des Gemeinderates über die Nachnutzung der Gymnastikhalle Vorderweißbuch durch die Landfrauen auch über die Gewährung eines Zuschusses zu den anfallenden Baukosten beraten. Es wurde dabei ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten in Aussicht gestellt. 


1 x Bürgermeister

1 x Ordnungsamt  

1 x Kämmerei 


Für den Umbau wird ein 50 %-iger Zuschuss für die tatsächlich anfallenden Kosten gemäß der Aufstellung der Eigenleistungen (s. Anlage) bis zu einem maximalen anrechenbaren Betrag i.H.v. 65.000 € gewährt.

 

Die für die technische Trennung der drei künftigen Gebäudeteile anfallenden Kosten i.H.v. voraussichtlich 10.350,00 € werden vollständig von der Gemeinde übernommen.

 

Der Vorsitzende wird dazu ermächtigt, Abschlagszahlungen gemäß der hälftigen Beteiligung bis zur Höhe von maximal 75 % der voraussichtlichen Gesamtkosten zu gewähren. Die Schlusszahlung erfolgt im Zuge der festgestellten Kostenabrechnung durch das Architekturbüro j + j PLANCONCEPT GmbH, Urbach.