Betreff
Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen
und Feststellung der 11. FNP-Änderung
(Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in Berglen-Rettersburg (2,1 ha) und Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha))
Vorlage
SV/368/2017
Aktenzeichen
621.31
Art
Sitzungvorlage

 

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 05.07.2017 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 20.06.2017 den Entwurf für die 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 festgestellt. Der Änderungsentwurf wurde anschließend vom 24.07.2017 bis 24.08.2017 in Winnenden und in Berglen öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis und dem Regierungspräsidium Stuttgart Stellungnahmen abgegeben worden, über die eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist.

 

Es wird vorgeschlagen, die 11. FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in Anlage 6 zu dieser Vorlage behandelt werden.

 


1 x FNP-Ordner (11. Änderung)

1 x GVV Winnenden 


1.            Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 07.10.2016 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 4 zu dieser Vorlage behandelt.

 

2.            Die 11. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.

               

                In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:

·         Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in Berglen-Rettersburg (ca. 2,1 ha)

·         Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen:

 

·         Wohnbaufläche „Hanfäcker 1“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)

·         Wohnbaufläche „Schillenberg II“ in Berglen-Erlenhof (0,8 ha)

·         Wohnbaufläche „Tauernstraße-Süd“ in Berglen-Streich (0,4 ha)

·         Wohnbaufläche „Karlstraße“ in Berglen-Ödernhardt (0,1 ha)

 

3.            Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 07.10.2016 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.            Die Begründung vom 28.04.2017 wird festgestellt.