Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen
und Feststellung der 11. FNP-Änderung
(Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in Berglen-Rettersburg (2,1 ha) und Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha))
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 05.07.2017 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 20.06.2017 den Entwurf für die 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 festgestellt. Der Änderungsentwurf wurde anschließend vom 24.07.2017 bis 24.08.2017 in Winnenden und in Berglen öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis und dem Regierungspräsidium Stuttgart Stellungnahmen abgegeben worden, über die eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist.
Es wird vorgeschlagen, die 11. FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in Anlage 6 zu dieser Vorlage behandelt werden.
1 x
FNP-Ordner (11. Änderung)
1 x GVV Winnenden
1. Die während der öffentlichen
Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 07.10.2016 abgegebenen Stellungnahmen
werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 4 zu
dieser Vorlage behandelt.
2. Die 11. Änderung des am 29.05.2006
genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
festgestellt.
In den am 29.05.2006 genehmigten
gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen
aufgenommen:
·
Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in
Berglen-Rettersburg (ca. 2,1 ha)
·
Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung
Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
Aus dem am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des
Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden
Darstellungen herausgenommen:
·
Wohnbaufläche „Hanfäcker 1“ in
Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
·
Wohnbaufläche „Schillenberg II“ in
Berglen-Erlenhof (0,8 ha)
·
Wohnbaufläche „Tauernstraße-Süd“ in
Berglen-Streich (0,4 ha)
·
Wohnbaufläche „Karlstraße“ in
Berglen-Ödernhardt (0,1 ha)
3. Maßgebend ist der vom
Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 07.10.2016 im
Maßstab 1 : 5.000.
4. Die Begründung vom 28.04.2017 wird
festgestellt.