Betreff
Stellungnahmen zu Baugesuchen und sonstigen Anträgen
Nutzungsänderung der Büroräume in Wohnräume im Gebäude Lindenstraße 22, Flst.Nr. 60 in Steinach
Vorlage
BUA/093/2018
Aktenzeichen
632.6
Art
Sitzungsvorlage BUA

 

Der Antragsteller beabsichtigt die bestehenden Büroräume im Erdgeschoss des Gebäudes Lindenstraße 22 in Steinach zu Wohnräumen umzubauen. In diesem Zusammenhang werden im Inneren einzelne Wandteile entfernt und zur Neueinteilung der Räume auch neue Wände eingezogen. Die bestehende Außentreppe zum Obergeschoss soll abgebaut werden. Auf der nordöstlichen Seite des Wohngebäudes wird zudem ein Windfang errichtet und ein weiterer Stellplatz angelegt. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Berglen sind damit erfüllt, da künftig insgesamt vier Stellplätze zur Verfügung stehen.

 

Ein Bebauungsplan besteht in diesem Teil von Steinach nicht. Die geplanten Änderungen im Gebäude sind dennoch möglich, da sich das Grundstück im nicht überplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) befindet.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigte Nutzungsänderung. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag herzustellen.

 


1 x Bauakte „Lindenstraße 22“ 


1.      Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass der geplante Stellplatz bis zum Bezug der Wohnung hergestellt ist.

 

2.      Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

Grundriss

 

Schnitt

Nordansicht

 

Westansicht

 

Ostansicht