Nutzungsänderung der Büroräume in Wohnräume im Gebäude Lindenstraße 22, Flst.Nr. 60 in Steinach
Der Antragsteller beabsichtigt die bestehenden
Büroräume im Erdgeschoss des Gebäudes Lindenstraße 22 in Steinach zu Wohnräumen
umzubauen. In diesem Zusammenhang werden im Inneren einzelne Wandteile entfernt
und zur Neueinteilung der Räume auch neue Wände eingezogen. Die bestehende
Außentreppe zum Obergeschoss soll abgebaut werden. Auf der nordöstlichen Seite
des Wohngebäudes wird zudem ein Windfang errichtet und ein weiterer Stellplatz
angelegt. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Berglen sind damit
erfüllt, da künftig insgesamt vier Stellplätze zur Verfügung stehen.
Ein Bebauungsplan besteht in diesem Teil von Steinach nicht. Die geplanten Änderungen im Gebäude sind dennoch möglich, da sich das Grundstück im nicht überplanten Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) befindet.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigte Nutzungsänderung. Dem Bau- und Umweltausschuss wird daher empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag herzustellen.
1 x Bauakte „Lindenstraße 22“
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Antrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB wird mit der
Maßgabe erteilt, dass der geplante Stellplatz bis zum Bezug der Wohnung
hergestellt ist.
2. Die Gemeinde Berglen stimmt dem Antrag
auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Grundriss
Schnitt
Nordansicht
Westansicht
Ostansicht