- Aufstellungsbeschluss für die 11. Flächennutzungsplanänderung -
(Wohnbaufläche "Hanfäcker 2" und Gemeinbedarfsfläche "Kindertageseinrichtung Rettersburg" in Berglen-Rettersburg)
Darstellung
im Flächennutzungsplan
Der gemeinsame Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom
29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung der Genehmigung am
06.07.2006 wirksam geworden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes Berglen hat
sich inzwischen der o.g. Änderungsbedarf ergeben. Dieser wird wie folgt
begründet:
In Berglen-Rettersburg soll das Gebiet
"Hanfäcker" entwickelt werden. Im Gebiet des Teilverwaltungsraumes
Berglen des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen soll eine
Wohnbaufläche (Planung), entsprechend dem städtebaulichen Vorentwurf der
Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR (ARP) aus Stuttgart vom 22.09.2016
(Anlage 5), dargestellt werden. Dabei soll ein Tausch zwischen den o.g. bisher
im FNP dargestellten Wohnbauflächen (Planung) und der nun geplanten
Wohnbaufläche „Hanfäcker“ vorgenommen werden. Nach diesem Tausch besteht noch
eine Differenz zwischen der entsprechend dem städtebaulichen Vorentwurf
erforderlichen Flächengröße für die neue Darstellung Wohnbaufläche „Hanfäcker
2“ in Berglen-Rettersburg und der zur Streichung aus dem FNP vorgesehenen
Gesamtfläche in Höhe von ca. 0,6 ha. Aufgrund des nicht flächenneutralen
Flächentausches ist der zusätzliche Wohnbauflächenbedarf besonders zu
begründen.
Bedarfsermittlung
des relativen Wohnbauflächenbedarfs nach der Plausibilitätsprüfung
des Landes Baden-Württemberg
Die Bedarfsermittlung für den absoluten
Wohnbauflächenbedarf erfolgt gemäß den "Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung
der Bauflächennachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach
§ 6 BauGB und nach § 10 Abs. 2 des
Baugesetzbuchs" vom 23.05.2013, wie vom Land Baden-Württemberg vorgegeben.
Die Kommunen können Bauflächen in einem
Umfang ausweisen, der ihrem voraussichtlichen Bedarf entspricht
(§ 5 Abs. 1 des Baugesetzbuchs). Sie sollen dabei aber mit Grund
und Boden sparsam umgehen, der Innenentwicklung durch Wiedernutzbarmachung von
Flächen und Nachverdichtung den Vorrang vor zusätzlicher Inanspruchnahme von
Flächen geben und die Bodenversieglung begrenzen (§ 1a des
Baugesetzbuchs). Für die Plausibilität des Planungsansatzes zum
Wohnbauflächenbedarf kommt es deshalb insbesondere auf die Nachvollziehbarkeit
des von der Kommune ermittelten Bedarfs aus der Bevölkerungsentwicklung (ggf.
prognostizierter Bevölkerungszuwachs, Wanderungsgewinne) und der Entwicklung
der Belegungsdichte (EW/WE, Wohnfläche/EW) sowie auf die Nachvollziehbarkeit
des Flächenneubedarfs (nach Berücksichtigung vorhandener Flächenpotenziale im
Gemeindegebiet und angemessener Bruttowohndichtewerte) an. Örtliche und
regional bedingte Besonderheiten, die ggf. zu besonderem Bedarf oder auch
minderem Bedarf führen können, sowie ggf. regionalplanerische Vorgaben zur
Wohnbauflächenentwicklung sind mit in die Bewertung einzubeziehen.
In der Anlage 6 ist in der Tabelle der
relative zusätzliche Wohnbauflächenbedarf zum Zieljahr 2031 für die Gemeinde
Berglen dargestellt. Im Ergebnis hat Berglen einen negativen relativen Bedarf
an Wohnbauflächen in Höhe von 2,62 ha.
Die Berechnung des relativen zusätzlichen
Flächenbedarfs an Wohnbauflächen nach der Plausibilitätsprüfung der
Bauflächenbedarfsnachweise gibt aus Sicht der Gemeindeverwaltung Berglen
allerdings nicht die tatsächliche Lage für die Gemeinde Berglen wieder. Der
Bedarf soll daher auf die nachfolgend beschriebenen örtlichen Besonderheiten in
Berglen gestützt werden.
Ermittlung
des Wohnbauflächenbedarfs insgesamt nach dem Orientierungswert des
Regionalplans für Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung
Der Regionalplan wurde von der
Regionalversammlung am 22.07.2009 als Satzung beschlossen und ist durch die
Bekanntmachung am 12.11.2010 rechtsverbindlich geworden. Die Gemeinde Berglen
befindet sich gemäß der Strukturkarte des Verbands Region Stuttgart, die auf
Basis des Landesentwicklungsplans 2002 Baden-Württemberg (LEP 2002)
beruht, in der Raumkategorie ländlicherer Raum im engeren Sinne. Die Gemeinde
Berglen ist als Gemeinde beschränkt auf Eigenentwicklung festgelegt und liegt
in abgesetzter Lage in den Berglen innerhalb eines zusammenhängenden,
topografisch bewegten, der Erholung dienendem Natur und Landschaftsraums und
hat keinen Anschluss an den Schienenpersonenverkehr.
Gemäß der landesplanerisch angestrebten
Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an geeigneten und infrastrukturell
besonders ausgestatten Standorten werden regionalplanerisch Siedlungsbereiche
bestimmt. In den Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung gründet sich die
Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs auf die prognostizierte natürliche
Bevölkerungsentwicklung, den Ersatzbedarf für abgängigen Wohnraum sowie den
Erweiterungsbedarf aufgrund soziodemografischer Veränderungen und verbesserten
Wohn- bzw. Wohnumfeldverhältnissen. Insgesamt wird in Gemeinden beschränkt auf
Eigenentwicklung nach Plansatz 2.4.0.5 (Ziel) und Plansatz 2.4.2 (Ziel) als
Orientierungswert ein Zuwachs von 1 % der Wohneinheiten (WE) je fünf Jahre
oder 0,2 % je Jahr zugrunde gelegt. Bei der Ermittlung des Bedarfs sind
neben diesen Orientierungswerten auch die Vorgaben und Hinweise der Obersten
Landesplanungsbehörde mit einzubeziehen.
In der Anlage 7 ist in der Tabelle der
Wohnbauflächenbedarf insgesamt zum Zieljahr 2031 für die Gemeinde Berglen
dargestellt. Im Ergebnis hat Berglen nach dem Plansatz 2.4.0.5 (Ziel) und
Plansatz 2.4.2 (Ziel) bis zum Zieljahr 2031 einen Bedarf an Wohnbauflächen
insgesamt in Höhe von 3,6 ha. Dieser Orientierungswert gibt der Gemeinde
Berglen einen Anhaltspunkt, wie hoch ihr relativer Wohnbauflächenbedarf
insgesamt für die nächsten 15 Jahre bis zum Zieljahr 2031 insgesamt ist. Der
relative Wohnbauflächenbedarf insgesamt ist nachfolgend den verfügbaren
Flächenpotenzialen sowie den in Bauleitplänen ausgewiesenen Flächenreserven
gegenüberzustellen. Diese Potenziale sind in einer Gesamt-Bauflächenbilanz
darzustellen und bei der Ermittlung des Wohn- und Gewerbebauflächenbedarfs zu
berücksichtigen.
Begründung
eines besonderen Wohnbauflächenbedarfs in der Gemeinde Berglen
Die Gemeinde Berglen wird im Regionalplan
für die Region Stuttgart 2009 als Gemeinde beschränkt auf Eigenentwicklung
dargestellt. Durch die Lage im ländlichen Siedlungsraum entsteht rechnerisch
ein geringerer Wohnbauflächenbedarf, als den Flächenausweisungen im FNP
entspricht. In der täglichen Praxis ist jedoch aus Sicht der Gemeindeverwaltung
Berglen eine deutliche Nachfrage in Bezug auf Baugrundstücke und Wohnungen
durch die Bürgerinnen und Bürger sowie die bislang außerhalb der Gemeinde
lebenden Familienangehörigen festzustellen. Die Ursachen für diese Entwicklung
sind zum einen die günstigen Finanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt.
Immobilienkäufern werden heute historisch niedrigere Konditionen für die
Aufnahme von Hypothekendarlehen angeboten. Zum anderen sorgt das anhaltend
niedrige Zinsumfeld aber auch dafür, dass mit klassischen, sicheren Sparanlagen
derzeit kein nennenswerter Vermögensbau und eine adäquate Altersvorsorge mehr
möglich ist. Die Flucht in Sachwerte und der Wunsch von den eigenen vier Wänden
sorgen für weiteren Druck auf den Immobilienmarkt.
Dem festgelegten Status als Gemeinde im
ländlich geprägten Siedlungsraum steht aus Sicht der Gemeindeverwaltung Berglen
die Tatsache der kurzen Wege zu den Mittelzentren Schorndorf und Winnenden
sowie in die Landeshauptstadt Stuttgart entgegen.
Bei den jüngsten Wohnbauflächenentwicklungen
wurden die angebotenen Baugrundstücke zügig und vollständig abverkauft. Da die
Gemeinde Berglen bei Baulandentwicklungen grundsätzlich Eigentümerin der
Grundstücke ist, wird im Kaufvertrag mittels einer Bauverpflichtung (innerhalb
von vier Jahren) eine zeitnahe Bebauung gewährleistet. Die Nachfrage übersteigt
bereits seit längerem das Angebot an baureifen Grundstücken. Aktuell liegen
bereits 20 Anfragen für ein Grundstück im geplanten Baugebiet vor. Darüber
hinaus besteht noch ein Nachfrageüberhang von weiteren 20 Bewerbern, die bei
der Bauplatzvergabe im Baugebiet „Stöckenhäule 2“ in Stöckenhof kein Grundstück
erhalten haben. Die Bauplatzbewerberliste der Gemeinde Berglen umfasst zudem 13
Vormerkungen.
Im Gegensatz zu Neubaugebieten befinden sich
vorhandene Baugrundstücke im Innenbereich ausschließlich im Privatbesitz. Nach
Erhebungen der Gemeinde Berglen besteht hier vor dem Hintergrund der
geldpolitischen Lage keine Verkaufsbereitschaft.
Seit längerem ist eine verstärkte Rückkehr
jüngerer, in der Gemeinde geborener Menschen nach Ausbildung oder Studium
festzustellen. Die Gemeinde Berglen ist aufgrund der noch moderarten
Grundstückspreise im Vergleich zu den Umlandgemeinden und ihrer guten Lage
innerhalb der Metropolregion Stuttgart, unweit der Großen Kreisstädte Winnenden
und Schorndorf, für diese Personen ein gefragter Wohnort in der Nähe ihrer
Familien. Ältere Menschen, die ihre zu großen Einfamilienhäuser aufgeben wollen
oder kleinere Haushalte, finden in der Gemeinde Berglen zudem kaum
bedarfsgerechte Wohnungsangebote.
Die Gemeinde Berglen hat in den letzten
Jahren verstärkt verschiedene Flächen im bebauten Ortsbereich
(Innenentwicklung) entwickelt. Mittlerweile stehen der Gemeinde keine
nennenswerten Flächenpotenziale in den bebauten Ortslagen mehr zur Verfügung.
Die Gemeinde Berglen führt hierzu ein Baulückenkataster, dass kontinuierlich
fortgeschrieben wird. In den 21 Ortsteilen und Weilern der Gemeinde Berglen
sind gerade einmal noch 27 Grundstücke unbebaut, die sich allerdings
ausschließlich im privaten Eigentum befinden. Die Gemeinde nimmt in
regelmäßigen Abständen mit den Eigentümern Kontakt auf, um die bauliche
Entwicklung dieser Flächen zu erreichen.
Die hohe Nachfrage nach Wohnraum soll in der
Gemeinde Berglen jedoch nicht nur durch die Ausweisung weiterer Siedlungsflächen
im Außenbereich bedient werden. Zur Vermeidung von Wohnungsleerstand und zur
Reaktivierung ungenutzter Immobilien wurde die kommunale Vermietungs- und
Verkaufsbörse von der Gemeinde im Jahr 2014 ins Leben gerufen. Auf der
Internetseite der Gemeinde können sowohl Vermieter, als auch Verkäufer ihre
Immobilien und Grundstücke anbieten. Alle Eigentümer entsprechender Gebäude und
Bauflächen wurden schriftlich auf dieses kostenlose Angebot der Gemeinde
Berglen hingewiesen. Diese Aktion wird regelmäßig im Amtsblatt beworben und
trägt nach Ansicht der Gemeinde Berglen dem Grundsatz „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung" ebenfalls Rechnung.
Bebauungsplan
und städtebaulicher Entwurf „Hanfäcker“
Der Bebauungsplan „Hanfäcker“ in
Berglen-Rettersburg soll gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplans
im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuchs
aufgestellt werden. Das Gebiet „Hanfäcker" liegt nördlich des Teilorts
Rettersburg.
Das neue Wohngebiet gliedert sich in ein
nördliches und südliches, separat erschlossenes Baufeld. Innerhalb der
Baufelder wird eine Mischung aus unterschiedlichen Wohnformen (freistehende
Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser) angeboten, sodass Wohnraum
für unterschiedliche Bedürfnisse und Wünsche, insbesondere auch für Familien
und Senioren, entstehen kann. Die Geschossigkeit variiert je nach Wohnform und
Lage im Gebiet zwischen zwei und drei Vollgeschossen. Eine
Kindertageseinrichtung am Gebietseingang mit vorgelagertem Quartiersplatz
bildet den Gebietsmittelpunkt und trägt zur Gebietsidentität bei.
Der Standort der geplanten Wohnbaufläche
„Hanfäcker“ besitzt günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines neuen
Wohngebietes. Mit der K 1915 im Westen des Plangebietes ist ein
leistungsfähiger Verkehrsanschluss vorhanden. Durch einen neuen Kreisverkehr
können die vorhandenen Verkehrsbezüge und die neue Gebietszufahrt,
einschließlich des Fuß-/ Radverkehrs, sicher und übersichtlich in ein
Gesamtkonzept integriert werden. Neben einem gestalteten nördlichen Ortseingang
von Rettersburg wird durch den Kreisel eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der
Kreisstraße erreicht. Mit dem Neubaugebiet entsteht ein neuer nördlicher
Ortsrand von Rettersburg. Hierbei kann die bisher isoliert liegende
„Splittersiedlung“ am Zwölfbeetweg in den Ortsbereich integriert werden. Die
größere, zusammenhängende Baufläche in günstiger topografischer Lage ermöglicht
neben einer wirtschaftlichen Erschließung die Planung einer ins Gebiet
integrierten Kindertageseinrichtung. Daneben kann eine Mischung
unterschiedlicher Wohn- und Eigentumsformen, vom freistehenden Einfamilienhaus
bis zur seniorengerechten Mietwohnung im Mehrfamilienhaus, angeboten werden.
Die äußere Erschließung erfolgt über die Kelterstraße (K 1915) und soll durch die
Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes erfolgen. Ausgehend vom geplanten
Kreisverkehr an der K 1915 erfolgt die Zufahrt an zentraler Stelle ins
Gebiet. Die innere Erschließung für den nördlichen und südlichen Bauabschnitt
erfolgt ohne Sackgassen über Straßenschleifen. Neben einer guten Orientierung
ist somit eine problemlose Ver- und Entsorgung gewährleistet.
Die bestehenden
Anliegerstraßen im Norden (Zwölfbeetweg) und Süden (Hanfackerweg/
Hofwiesenstraße) werden nicht für die Erschließung des Neubaugebietes
herangezogen, sodass hier keine Mehrbelastung durch Fremdverkehr erfolgt. Im
Zuge der Planung für den Kreisel werden Lärmschutzmaßnahmen für Bestand und
Neubau geprüft.
Die bestehenden
Fuß-/Radwegeverbindungen werden in ein Gesamtkonzept integriert. Durch das
Neubaugebiet entsteht eine neue Fuß-/Radwegeverbindung zwischen dem Ortskern
Rettersburg und der Verbindung entlang der K 1915 bzw. ein Lückenschluss
zwischen den Teilorten Öschelbronn und Rettersburg.
Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs i. V. m. § 1
Abs. 1 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung als Wohnbaufläche (Planung) und gemäß
§ 5 Abs. 2 Nr. 9 a) des Baugesetzbuchs als Fläche für
die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt.
Wegen der beschriebenen Differenz bei der
neuen Darstellung Wohnbaufläche „Hanfäcker“ in Berglen-Rettersburg im
gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000-2015 des Gemeindeverwaltungsverbandes
Winnenden und der Gemeinde Berglen in Höhe von ca. 0,6 ha hat die Gemeinde
Berglen frühzeitig Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem
Verband Region Stuttgart geführt. Beide Träger öffentlicher Belange haben
aufgrund der vorgenannten sehr günstigen Rahmenbedingungen, insbesondere
aufgrund der verdichteten Bebauung, ihr Einverständnis signalisiert.
Landschaftsschutzgebiet
Das verordnete Landschaftsschutzgebiet
1.19.008 - Buchenbach-, Brunnbächle-, Steinach- und Zipfelbachtal mit
angrenzenden Hängen sowie Bürger Höhe ragt in die Abgrenzung der 11. Änderung des
gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 (FNP) des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen hinein.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen
nach § 26 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) ein besonderer Schutz von
Natur und Landschaft zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der
Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter wegen
der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen
Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich ist. Von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzt
(BNatSchG), in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57
Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder
kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des
überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und
wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder die Durchführung der Vorschriften im
Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit
den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Die Gemeinde
Berglen hat bereits Gespräche mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis zur Klärung
der Voraussetzungen für eine Befreiung von der Landschaftsschutzverordnung
geführt. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Rems-Murr kann aufgrund der
geringen Flächengröße des Eingriffes und des besonderen öffentlichen Interesses
an der Schaffung von Wohnraum eine Befreiung in Aussicht gestellt werden. Eine
entsprechende Antragstellung wird vorbereitet.
Regionaler
Grünzug
Der neben dem Landschaftsschutzgebiet
ebenfalls betroffene Regionale Grünzug am Nordrand des Plangebietes wird nach
Abstimmung mit dem Verband Region Stuttgart durch die Planung endgültig
ausgeformt. Ein Zielabweichungsverfahren ist daher nicht erforderlich.
Aus den vorstehend genannten Gründen wird
gebeten, die Einleitung des Verfahrens für die 11. Flächennutzungsplanänderung
zu beschließen.
1 x GVV
Winnenden
1 x FNP-Ordner 11. Änderung
1.
Das Verfahren zur 11. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
eingeleitet.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden
und der Gemeinde Berglen werden die folgende neuen Darstellungen aufgenommen:
- Wohnbaufläche
„Hanfäcker 2“ in Berglen-Rettersburg (2,1 ha)
- Gemeinbedarfsfläche
„Kindertageseinrichtung Rettersburg“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 -2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde
Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für
die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
- Wohnbaufläche
„Hanfäcker 1“ in Berglen-Rettersburg (0,2 ha)
- Wohnbaufläche
„Schillenberg II“ in Berglen-Erlenhof (0,8 ha)
- Wohnbaufläche
„Tauernstraße-Süd“ in Berglen-Streich (0,4 ha)
- Wohnbaufläche
„Karlstraße“ in Berglen-Ödernhardt (0,1 ha)
3. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan,
gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt
Winnenden vom 07.10.2016 im Maßstab 1 : 5.000.
Anlagen:
- Abgrenzung
zur 11. Flächennutzungsplanänderung, Wohnbaufläche „Hanfäcker 2“ in
Berglen-Rettersburg, Gemeinbedarfsfläche „Kindertageseinrichtung Rettersburg“
in Berglen-Rettersburg und Herausnahme der Wohnbaufläche „Hanfäcker 1“
(Teilfläche) in Berglen-Rettersburg, Gegenüberstellung, Maßstab
1 : 5.000 des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016
(Anlage 1)
- Abgrenzung
zur 11. Flächennutzungsplanänderung, Herausnahme der Wohnbaufläche
„Schillenberg II“ in Berglen-Erlenhof, Gegenüberstellung, Maßstab
1 : 5.000 des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016
(Anlage 2)
- Abgrenzung
zur 11. Flächennutzungsplanänderung, Herausnahme der Wohnbaufläche
„Tauernstraße-Süd“ in Berglen-Streich, Gegenüberstellung, Maßstab
1 : 5.000 des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016
(Anlage 3)
- Abgrenzung
zur 11. Flächennutzungsplanänderung, Herausnahme der Wohnbaufläche „Karlstraße“
in Berglen-Ödernhardt, Gegenüberstellung, Maßstab 1 : 5.000 des
Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 07.10.2016 (Anlage 4)
- Städtebaulicher
Vorentwurf der ArchitektenPartnerschaft Stuttgart GbR (ARP) aus Stuttgart vom
22.09.2016 (Anlage 5)
- Bedarfsermittlung
des relativen Wohnbauflächenbedarfs gem. Hinweisen des Wirtschaftsministeriums
Baden-Württemberg vom 23.05.2013 (Anlage 6)
- Wohnbauflächenbedarf
insgesamt gemäß Regionalplan des Verbands Region Stuttgart vom 12.11.2010
(Anlage 7)