- Behandlung der abgegebenen Stellungnahmen und Feststellung der 9. FNP-Änderung (Sonderbaufläche Kreiskrankenhaus in Winnenden)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.07.2016 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 14.06.2016 den Entwurf für die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 festgestellt. Der Änderungsentwurf wurde anschließend vom 01.08.2016 bis 01.09.2016 in Winnenden und in Berglen öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist sind vom Polizeipräsidium Aalen, dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis, dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart Stellungnahmen abgegeben worden, über die eine Abwägungsentscheidung zu treffen ist.
Es wird vorgeschlagen, die 9. FNP-Änderung festzustellen, wobei die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Ausführungen in Anlage 4 zu dieser Vorlage behandelt werden.
1 x GVV
Winnenden
1 x FNP-Ordner 9. Änderung
1. Die während der öffentlichen
Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 19.10.2015 / 13.05.2016 abgegebenen
Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage
4 zu dieser Vorlage behandelt.
2. Die 9. Änderung des am 29.05.2006
genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
festgestellt. Bestandteil dieser 9. FNP-Änderung ist die folgende Darstellung:
·
Sonderbaufläche „Kreiskrankenhaus“ in
Winnenden (ca. 4,6 ha)
3. Maßgebend ist der vom
Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 19.10.2015 /
13.05.2016 im Maßstab 1 : 5.000.
4. Die Begründung vom 13.05.2016 wird
festgestellt.
Anlagen:
Lagepläne,
Maßstab 1 : 5000, des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 19.10.2015 /
13.05.2016 (Anlage 1 + 2)
Begründung
vom 13.05.2016 des Stadtentwicklungsamts Winnenden inkl. des Umweltberichts (Anlage 3)
Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen (Anlage 4)
Stellungnahmen
(Anlage 5a, 5b, 5bb, 5c, 5d)