- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unterer Hohenrain“ in Hößlinswart mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) gefasst und den Bebauungsplanentwurf mit Begründung gebilligt. Ferner wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Beschlüsse des Gemeinderates sowie die Auslegung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 18.03.2019 bis einschließlich 23.04.2019 sind im Amtsblatt der Gemeinde Berglen am 07.03.2019 öffentlich bekannt gemacht worden. Zeitgleich wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Bauleitplanung der Gemeinde unterrichtet und um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.
Von privater Seite ist keine Stellungnahme zur Planung eingegangen. Die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die im Zuge der Benachrichtigung der Nachbargemeinden eingegangene Stellungnahmen wurden von der beauftragten Architekten Partnerschaft ARP ausgewertet und zusammen mit der Verwaltung ein Abwägungsvorschlag für den Gemeinderat erarbeitet (siehe Anlage). Nachdem sich aufgrund dieser Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, kann nun das Verfahren abgeschlossen und der Satzungsbeschluss gefasst werden.
1 x Bauamt
1 x ARP
1 x Ing.-Büro Riker + Rebmann
1. Es wird festgestellt, dass weder ein an
der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderates, noch der Vorsitzende,
befangen sind.
2.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem gemeinsamen
Abwägungsvorschlag der ARP und der Verwaltung berücksichtigt, nicht
berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
3.
In
Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderung im Bebauungsplanentwurf wird auf
eine erneute öffentliche Auslegung verzichtet.
4.
Der Bebauungsplan „Unterer Hohenrain“ mit den
örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Hößlinswart wird gemäß §
10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut
(siehe Anlage).
5.
Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann,
Murrhardt, erhält den Auftrag zur öffentlichen Ausschreibung der
Erschließungsarbeiten.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere
zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.