Im Rahmen der letzten örtlichen
Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Berglen wurde der Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt für das
Kindergartenjahr 2017/2018 mit 14 Betreuungsplätzen (231 Kinder mit
Anspruch auf einen Betreuungsplatz / 217 vorhandene Plätze) und für das
Kindergartenjahr 2018/2019 mit 17 Betreuungsplätzen festgestellt (229
Kinder mit Anspruch auf einen Betreuungsplatz / 212 vorhandene Plätze).
Nach aktuellem Stand sind zum Ende des
Kindergartenjahres 2016/2017 in Summe alle Betreuungsplätze in den
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Berglen belegt. Auch für das Kitajahr
2017/2018 zeichnet sich nach der Durchführung des Anmeldeverfahrens bereits
heute ab, dass die Einrichtungen im Laufe dieses Kindergartenjahres voll
ausgelastet sein werden. Legt man die Erfahrung aus dem letzten
Kindergartenjahr zugrunde, wonach im Anschluss an das Anmeldeverfahren noch
weitere 20 Anmeldungen für das Kigajahr eingegangen sind, ist die Einrichtung
einer weiteren Kindergartengruppe mit 22 bis 25 Betreuungsplätzen notwendig.
Voraussichtlich im Jahr 2020 soll im
Baugebiet „Hanfäcker“ in Rettersburg eine neue Einrichtung in Betrieb genommen
werden, die den zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen ausgleichen kann. Bis
zu diesem Zeitpunkt ist das Defizit an Betreuungsplätzen durch eine
Übergangslösung auszugleichen. Spätestens im Frühjahr 2018 ist hierzu eine
weitere Kindergartengruppe in der Gemeinde Berglen einzurichten.
Unter Hinzuziehung des Architekten Frieder
Jud, Planconcept GmbH, Urbach, wurden verschiedene Alternativen zur Einrichtung
weiterer Betreuungsplätze überprüft. Dabei wurde auch die Verlegung des
Vereinsheims der Landfrauen der Berglen einbezogen. Diese wird erforderlich,
wenn die Betreuungsplätze im Gebäude Tribergstraße 5, das die Landfrauen
derzeit als Vereinsheim nutzen, eingerichtet werden.
Die Ergebnisse sind in der beiliegenden
Vorlage ausführlich dargestellt.
Die Gemeindeverwaltung nimmt dazu wie folgt
Stellung:
1.
Variante A,
Nutzungsänderung altes Rathaus
Vorderweißbuch, Belchenstraße 1:
Umbau des Bestandsgebäudes zur Unterbringung beider Kiga-Gruppen
oder einer Kiga-Gruppe und der Landfrauen plus zusätzlicher Wohnraum im
Dachraum
Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich derzeit der Kindergarten Wirbelwind.
Eingerichtet ist eine Altersgemischte Gruppe mit 25 Plätzen für Kinder von zwei
Jahren bis zum Schuleintritt mit Betreuungszeiten von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Die eingruppige Einrichtung ist bereits seit mehreren Jahren sehr gefragt und
voll ausgelastet. Betreut werden dort wohnortnah Kinder von Familien aus
Vorderweißbuch, Birkenweißbuch und Streich, aber auch Kinder aus anderen
Gemeindeteilen, die die eingruppige Angebotsform gegenüber den anderen
mehrgruppigen Kindertageseinrichtungen bevorzugen. Aktuell sind von 25
betreuten Kindern acht Kinder in anderen Gemeindeteilen wohnhaft.
Die im Obergeschoss untergebrachte Wohnung wird voraussichtlich Ende
2017 frei, so dass die Räume für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen
würden. Es könnten dort eine Kindergartengruppe oder – falls für die
Einrichtung der weiteren Kindergartenplätze das bisherige Vereinsheim der
Landfrauen im benachbarten Gebäude benutzt werden würde – die Vereinsräume der
Landfrauen untergebracht werden.
Entsprechend dem Untersuchungsergebnis des Architekten sind alle
Nutzungen zeitnah nicht umsetzbar.
Die Umnutzung erfordert einen erheblichen Kostenaufwand (ca. 1,1 Mio.
€). Im Verhältnis hierzu würden jedoch nur unzureichende Nutzflächen entstehen.
Die Räumlichkeiten eignen sich weder für die Einrichtung einer weiteren
zeitgemäßen Kindergartengruppe, noch für den Betrieb des
Landfrauenvereinsheims. Außerdem könnte sich durch eine Mischnutzung
Konfliktpotential ergeben.
Aus diesen Gründen wird von einer Umsetzung dieser Variante sowohl als
Übergangslösung, als auch dauerhaft abgeraten.
Sollte die Nutzung des ersten Obergeschosses durch eine weitere
Kindergartengruppe nicht erfolgen, wäre prinzipiell auch die Verlegung des
Vereinsheims der Landfrauen in diese Räume möglich.
Aufgrund des erheblichen Kosten- und Zeitaufwands rät Architekt Jud
jedoch von einer entsprechenden Umnutzung ab.
2.
Variante B,
Umbau Altes Schulgebäude, Tribergstraße 7, Vorderweißbuch
Kindergartennutzung im EG – Landfrauen im OG
Das Gebäude wurde zuletzt als Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von
Personen mit Fluchterfahrung genutzt. Nach der Schließung der Unterkunft sollen
die Räumlichkeiten zumindest bis zum Ende des laufenden Jahres noch für diesen
Zweck vorgehalten werden. Eine Entscheidung über die anschließende Verwendung
steht noch aus.
Die Untersuchung hat ergeben, dass die vorübergehende Unterbringung einer
zusätzlichen Kindergartengartengruppe zeitnah nicht möglich ist. Als
Übergangslösung scheidet diese Variante daher aus.
Mit der Sanierung des Gebäudes könnten für ca. 1,1 Mio. Euro
ausreichende Nutzerflächen geschaffen werden, so dass eine Kindergartengruppe
weiterhin dauerhaft in Vorderweißbuch verbleiben könnte. Nachdem die anteiligen
Baukosten ca. 20 % über den Herstellungskosten einer komplett neuen
Kindergartengruppe liegen, ist aus Sicht der Verwaltung jedoch auch von einer
langfristigen Umsetzung dieser Variante abzuraten.
Gegen eine Belegung des Obergeschosses durch die Landfrauen sprechen
neben dem unverhältnismäßigen Kosten- und Zeitaufwand auch die fehlende
Barrierefreiheit des Obergeschosses und die erhöhten Brandschutzvorgaben.
3.
Variante C
Reaktivierung des bestehenden Containergebäudes Tribergstraße 5 als
eingruppiger Kindergarten in Vorderweißbuch
Umsetzung der Landfrauen in die/den bestehende(n) Gymnastikhalle/Sportbereich
des Schulnebengebäudes
Das Gebäude Tribergstraße 5
wurde 1995 für den Betrieb eines eingruppigen Kindergartens mit 25 – 28
Betreuungsplätzen errichtet. Bis April 2007 wurden dort Kindergartenkinder im
Alter von drei bis sechs Jahren betreut. Derzeit wird das Gebäude von den
Landfrauen der Berglen als Vereinsheim genutzt.
Der Architekt hat das Bestandsgebäude an zwei Terminen ausführlich
besichtigt und festgestellt, dass die Wiederaufnahme der Kindergartennutzung
zeitnah und mit überschaubarem Kostenaufwand zu realisieren wäre (62.650,00 € /
32.650,00 €).
Als Übergangslösung für rund vier Jahre ist die Variante daher zu
empfehlen.
Für eine dauerhafte Nutzung bietet die Containerbauweise keine
zufriedenstellende, den Anforderungen gerecht werdende Nutzfläche. Es müssten
aufwendige Verbesserungsmaßnahmen durch Anbauten und Verbesserung der
energetischen Situation durchgeführt werden. Dazu ist die Bausubstanz zu
schlecht.
Sofern der Nutzung des Gebäudes für die Einrichtung einer Kindergartengruppe
zugestimmt wird, müssten die Landfrauen ihr Vereinsheim aufgeben. Aus diesem
Grund wurden sie bereits frühzeitig in die Überlegungen einbezogen und zu
möglichen Alternativen befragt. Der Architekt wurde in diesem Zusammenhang
beauftragt, die Verlegung der Vereinsräume in seine Untersuchung einzubeziehen.
4.
Variante D
Langzeitnutzung der
bestehenden Gymnastikhalle / des Sportbereichs des Schulnebengebäudes durch die
Landfrauen
Späterer Abbruch von Schule
und Containerkindergarten mit städtebaulicher Entwicklung zur Wohnnutzung des
ehemaligen Schul- und Kindergartenareals
Mit den Landfrauen hat vor Ort eine Besichtigung der Turnhalle
stattgefunden. Diese ist sowohl von der Größe, als auch vom Zuschnitt der
einzelnen Räume grundsätzlich als neues und dauerhaftes Domizil für den Verein
geeignet. Lediglich geringe Anpassungen an den konkreten Bedarf des Vereins
müssten im Vorgriff umgesetzt werden. Darüber hinaus steht die Turnhalle
weiterhin für die Nutzung durch den Kitabetrieb zur Verfügung. Die Landfrauen
könnten sich einen Umzug in dieses Gebäude sehr gut vorstellen. Mit dem Verein
sind die konkreten Modalitäten, insbesondere die Verteilung der entstehenden
und laufenden Kosten, zu klären (siehe separater Tagesordnungspunkt).
Das ungenutzte Schulgebäude könnte – vorbehaltlich der Entscheidung des
Gemeinderates – zu einem späteren Zeitpunkt teilweise abgebrochen werden, so
dass zusätzliche Flächen für eine Wohnbauentwicklung in Vorderweißbuch zur
Verfügung stünden. Bis zu einem möglichen Abbruch könnten die Räume für eine
alternative Nutzung, z.B. durch einen weiteren Verein, zur Verfügung gestellt
werden.
5.
Variante E
Unterbringung der Landfrauen in der
Nachbarschaftsschule Oppelsbohm
Die Unterbringung der Landfrauen in den Räumlichkeiten der
Nachbarschaftsschule ist als Übergangslösung vorstellbar. Eine dauerhafte
Lösung wird sowohl aus Sicht der Schulleitung, als auch aus Sicht der
Landfrauen aufgrund des unzufriedenstellenden Raumangebots nicht gewünscht.
6.
Variante F
Neubau eines Kindergartens mit einer Altersgemischten Gruppe von zwei Jahren
bis Schuleintritt
Im Zusammenhang mit der Planung der neuen Kindertageseinrichtung in
Rettersburg ist bereits jetzt festzulegen, ob in Vorderweißbuch langfristig
eine Kindergartengruppe erhalten werden soll oder ob die Plätze künftig in die
neue Einrichtung nach Rettersburg verlegt werden sollen.
Voraussichtlich im Jahr 2020 kann die neue Kindertageseinrichtung im
Neubaugebiet Hanfäcker in Rettersburg in Betrieb genommen werden. Die Größe und
Aufnahmekapazität der Einrichtung richtet sich unter anderem nach dem Erhalt
der Kindergartengruppe (derzeit Belchenstraße 1) in Vorderweißbuch. Aus diesem
Grund ist bereits heute eine Aussage darüber zu treffen, ob der dauerhafte
Verbleib der eingruppigen Einrichtung in Vorderweißbuch durch den Gemeinderat
befürwortet wird oder nicht.
Mit dem Erhalt der eingruppigen Einrichtung in Vorderweißbuch könnte
eine wohnortnahe Versorgung der östlichen Gemeindeteile gewährleistet werden.
Die eingruppige Angebotsform, die bereits seit längerer Zeit regen Zuspruch aus
vielen Teilorten der Berglen erfährt, könnte aufrechterhalten werden. Viele
Eltern bevorzugen eine kleinere, überschaubare Einrichtung für ihre Kinder. Aus
pädagogischer Sicht ist dieses Angebot insbesondere für Kinder mit erhöhtem
Förder- oder Inklusionsbedarf zu bevorzugen, da sie auf reizärmeres Klima
stoßen. Mit dem langfristigen Erhalt der eingruppigen Einrichtung in
Vorderweißbuch könnte die breitgefächerte Angebotspalette in Berglen erhalten
werden und auf individuelle Bedürfnislagen von Kindern und Familien passgenau
reagiert werden.
Gegen die Weiterführung einer eingruppigen Einrichtung in Vorderweißbuch
spricht, dass der Betrieb in einer mehrgruppigen Einrichtung vor allem aufgrund
möglicher Synergieeffekte deutlich wirtschaftlicher geführt werden könnte.
Sofern
sich der Gemeinderat für die Beibehaltung der eingruppigen Einrichtung in
Vorderweißbuch aussprechen sollte, ist der dauerhafte Erhalt der Plätze
entsprechend den Ausführungen des Architekten nur über einen Neubau
wirtschaftlich vertretbar.
Um die möglichen Investitionskosten abzuschätzen, wurde ein fiktives
Raumprogramm herangezogen (880 cbm umbauter Raum bzw. 235qm Nutzfläche).
Ausgehend hiervon entstünden Investitionskosten für das neue Gebäude in Höhe
von rund 453.000 €.
1 x
Bürgermeister
1 x Kämmerei
1 x Hauptamt
1 x Vereinsakten
Zur Einrichtung weiterer Betreuungsplätze
in Kindertageseinrichtungen werden zur Deckung des örtlichen Bedarfs folgende
Maßnahmen getroffen:
- Das Containergebäude Tribergstraße 5
in Vorderweißbuch wird übergangsweise für eine weitere Kindergartengruppe
genutzt, um das Defizit an Betreuungsplätzen in den nächsten Jahren
ausgleichen zu können. Das aktuell in dem Gebäude befindliche Vereinsheim
der Landfrauen muss verlegt werden.
- Langfristig soll eine eingruppige
Kindertageseinrichtung in Vorderweißbuch beibehalten werden. Dies wird bei
der Planung der neuen Kindertageseinrichtung im Neubaugebiet Hanfäcker in
Rettersburg sowie bei der weiteren Entwicklung des Areals zwischen
ehemaligem Schulgebäude und bisherigem Kindergarten in Vorderweißbuch
entsprechend berücksichtigt.
- Der dauerhafte Erhalt von Betreuungsplätzen in Vorderweißbuch soll
durch den Neubau einer eingruppigen Kindertageseinrichtung, voraussichtlich
auf dem unbebauten Außengelände des ehemaligen Schulgebäudes (d.h.
unterhalb des ehemaligen Schulgebäudes), gesichert werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte
einzuleiten und die erforderlichen Finanzierungsmittel in der
mittelfristigen Finanzplanung entsprechend einzustellen.