Der Gemeinderat
hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2017 den Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Hanfäcker" in Rettersburg
mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO gefasst. Im Anschluss an diese
Beratung wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange im
Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme
zu der Bauleitplanung gebeten. Zudem ist eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch eine Planauslage im Rathaus
Oppelsbohm in der Zeit vom 27.03.2017 bis einschließlich 27.04.2017 erfolgt. Im
Amtsblatt der Gemeinde Berglen vom 16.03.2017 wurde eine entsprechende
ortsübliche Bekanntmachung vorgenommen.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingegangen. Die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der beauftragten Architekten Partnerschaft ARP ausgewertet und zusammen mit der Verwaltung wurde eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat erarbeitet (siehe Anlage 3 und 4).
Damit die umfangreichen Erschließungsarbeiten planmäßig im Frühjahr 2018 starten können, sollen neben der Ausführungsplanung auch die Ausschreibungsunterlagen durch das Ingenieurbüro Riker + Rebmann Beratende Ingenieure PartG mbB bereits im Zuge der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erarbeitet werden. Aufgrund des vorangegangen intensiven Abstimmungsprozesses ist nicht zu erwarten, dass im weiteren Verfahren noch umfangreiche Planänderungen notwendig sind. Ferner schlägt die Verwaltung vor, die Katastervermessung zu beauftragen, um den Verkauf der Baugrundstücke im kommenden Jahr ebenfalls sehr zeitnah abwickeln zu können. Der Satzungsbeschluss ist in der Dezembersitzung vorgesehen. In diesem Zusammenhang soll auch der Beschluss über die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten gefasst werden. Darüber hinaus sind Beschlüsse bezüglich der Bauplatzverkäufe zu fassen.
Alle beauftragten Planer werden in der Sitzung anwesend sein und dem Gremium für Fragen zur Bauleitplanung oder zu dem erarbeiteten Abwägungsvorschlag zur Verfügung stehen.
1 x Bauamt
1 x Technische Verwaltung wg.
Beauftragung Riker + Rebmann
1 x Architekten Partnerschaft
ARP Stuttgart
1 x Blank
Landschaftsarchitektur
1 x Ingenieurbüro Riker +
Rebmann Beratende Ingenieure PartG mbB
1. Es wird festgestellt, dass weder ein
an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderats, noch der Vorsitzende
befangen sind.
2. Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden
entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der ARP vom 26.09.2017
berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
3. Der Bebauungsplan
"Hanfäcker" in Rettersburg wird zusammen mit den textlichen
Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO und der Begründung
im Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB festgestellt.
Maßgebend ist der Lageplan der
Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, vom 07.03.2017 / 26.09.2017 im
Maßstab 1:500 mit Planzeichenerklärung, Textteil und Begründung vom 07.03.2017
/ 26.09.2017.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplanentwurf mit Textteil, Begründung und örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 74 LBO einschließlich der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde
Berglen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
einzuholen.
5. Der Vorsitzende wird ermächtigt, mit
dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis eine Vereinbarung bezüglich des Neubaus eines
Kreisverkehrsplatzes im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Hanfäcker“ in
Rettersburg zu schließen. Der Vorsitzende wird auch zum Abschluss eines
öffentlich-rechtlichen Vertrags für die Umsetzung der externen
Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
ermächtigt. Der Vorsitzende wird in diesem Zusammenhang auch dazu ermächtigt in
Abstimmung mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis die geplante Maßnahme M10 des
Textteils zu modifizieren oder anzupassen.
6. Das Ingenieurbüro Riker + Rebmann
Beratende Ingenieure PartG mbB, Murrhardt, wird mit der Erstellung der
Ausführungsplanung sowie der Fertigung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt.
7. Das Vermessungsbüro Henn + Kessler,
Schorndorf, wird mit der Katastervermessung und der späteren Abmarkung
beauftragt.