Betreff
Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet G.-F.-Händel-Straße, 1. Änderung" in Berglen-Oppelsbohm im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
SV/624/2020
Aktenzeichen
621.41
Art
Sitzungvorlage

 

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2020 den Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet G.-F.-Händel-Straße, 1. Änderung“ in Oppelsbohm mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) gefasst. Ferner wurde die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der Zeit vom 13.07.2020 bis einschließlich 13.08.2020 ist im Amtsblatt der Gemeinde Berglen am 02.07.2020 öffentlich bekannt gemacht worden. Zeitgleich wurden die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgrund des ebenfalls vom Gemeinderat am 23.06.2020 gefassten Beschlusses gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Bauleitplanung der Gemeinde unterrichtet und um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.

 

Von privater Seite ist keine Stellungnahme zur Planung eingegangen. Die vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die im Zuge der Benachrichtigung der Nachbargemeinden eingegangene Stellungnahmen wurden von der beauftragten Architekten Partnerschaft ARP ausgewertet und zusammen mit der Verwaltung ein Abwägungsvorschlag für den Gemeinderat erarbeitet (siehe Anlage). Nachdem sich aufgrund dieser Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, kann nun das Verfahren abgeschlossen und der Satzungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


1 x Bebauungsplanordner    


1.         Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderates, noch der Vorsitzende, befangen sind.

 

2.              Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem gemeinsamen Abwägungsvorschlag der ARP und der Verwaltung berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.

 

3.             Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet G.-F.-Händel-Straße, 1. Änderung“mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO auf Gemarkung Oppelsbohm wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

4.              Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zur Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zu veranlassen.