In der öffentlichen Sitzung am 26.02.2019 wurde dem Gemeinderat die geplante Sanierung bzw. Erweiterung des bestehenden Feuerwehrhauses Nord in Oppelsbohm vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage SV/474/2019). Grundlage für das Projekt sind die damals angesprochenen nicht mehr zeitgemäßen Zustände. Darüber hinaus soll die Modernisierung des Feuerwehrhauses auch als ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden verstanden werden. Die Architektin Frau Ursel Ackermann wurde mit der weiteren Planung (Leistungsphase 1-4) beauftragt und die Verwaltung stellte wie beschlossen einen Bauantrag. Im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens wurde lediglich der Grundriss im Hinblick auf die Anordnung der Umkleiden/Duschen optimiert. Die Ausführung ist als Holzständerkonstruktion mit Zwischendämmung und äußerer Holzschalung vorgesehen. Nach Auskunft des Landratsamts wird die Baugenehmigung in den kommenden Tagen vorliegen.
Die Gemeinde erhält für den Anbau einen Zuschuss in voraussichtlicher Höhe von 40.600 €. Der Zuwendungsbescheid wird jedoch unwirksam, wenn die Maßnahme nicht innerhalb von zehn Monaten nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids (28.08.2019) begonnen wurde. Aufgrund dessen soll nun die Ausschreibung des Projekts erfolgen, damit innerhalb des Zeitrahmens mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden kann. Genauere Informationen bezüglich der Ausschreibung und der Vergabe sowie der endgültige Beschlussvorschlag werden von der Verwaltung mittels einer Tischvorlage nachgereicht.
Nach Überarbeitung der Kostenschätzung fallen für die Erweiterung des Feuerwehrhauses ca. 580.000 € und für die Sanierung ca. 160.000 € an. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich somit auf 740.000 €.
Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushalt 2020 gesichert. Im Finanzhaushalt stehen unter dem Produkt 1260 0000-7871 0000 „Brandschutz Hochbaumaßnahmen“ insgesamt 760.000 € zur Verfügung.
Das Gremium und die Verwaltung haben die Notwendigkeit der Maßnahme bereits mehrfach betont. Nachdem nun alle Voraussetzungen für die tatsächliche Umsetzung des Projekts vorliegen, wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet.
1 x Bauamt
1.
Der
Baubeschluss für die geplante Erweiterung sowie für die Sanierung des
Feuerwehrhauses Nord im Jahr 2020 wird gefasst. Die Verwaltung wird mit der
Umsetzung des Gesamtvorhabens beauftragt.
2.
Der
Vorsitzende wird ermächtigt, mit der Architektin Frau Ursel Ackermann einen
Architektenvertrag über die weiteren Leistungsphasen 5-9 abzuschließen.
3.
Leistungen,
die aufgrund ihrer Höhe in der Bewirtschaftungsbefugnis des Vorsitzenden
liegen, können direkt vom Bürgermeister beauftragt werden.
Lageplan
Übersichtsplan
Grundriss Erdgeschoss
Nordansicht
Westansicht
Ostansicht
Südansicht