Mit 12 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

1.            Es wird festgestellt, dass weder ein an der Abstimmung teilnehmendes Mitglied des Gemeinderats, noch der Vorsitzende befangen sind.

 

2.            Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der ARP vom 30.03.2021 berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.

 

3.            Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der ARP vom 30.03.2021 berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.

 

4.            Der Bebauungsplan „Pfeiferfeld“ in Steinach wird zusammen mit den textlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO und der Begründung vom Gemeinderat gebilligt und im Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB festgestellt. Maßgebend ist der Lageplan der Architekten Partnerschaft ARP, Stuttgart, vom 30.03.2021 im Maßstab 1:500 mit Planzeichenerklärung, Textteil und Begründung vom 30.03.2021.

 

5.            Der Bebauungsplanentwurf „Pfeiferfeld“ in Steinach vom 30.03.2021 mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO einschließlich der Begründung vom 30.03.2021 ist nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Berglen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Ebenfalls auszulegen sind die Darstellung der Umweltbelange zum Bebauungsplan „Pfeiferfeld vom 30.03.2021“ (Büro Blank Landschaftsarchitekten, Stuttgart), Ausnahme des Landratsamtes vom 22.02.2021 zum Antrag auf Ausnahme nach § 30 BNatSchG für das gesetzlich geschützte Biotop Nr. 171221191762 „Quellige Wiesen, Röhrach“ in Berglen - im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Pfeiferfeld“ vom 05.10.2020 (Büro Blank Landschaftsarchitekten, Stuttgart), Antrag auf Genehmigung einer Umwandlung nach § 33a Abs. 3 NatSchG, faunistische Relevanzprüfung vom 14.05.2018 (Büro Stauss & Turni, Tübingen), faunistische Untersuchung unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange vom 04.04.2019 (Büro Stauss & Turni, Tübingen), faunistische Relevanzprüfung Erweitertes Plangebiet vom 09.04.2020 (Büro Stauss und Turni, Tübingen) und die faunistische Untersuchung Erweitertes Plangebiet, vom 29.09.2020 (Büro Stauss & Turni, Tübingen).

 

Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

6.            Der Vorsitzende wird ermächtigt, mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis eine Vereinbarung bezüglich der Herstellung des neuen Straßenanschlusses und der geplanten Linksabbiegespur im Bereich der K1872 (Luisenstraße) zu schließen. Der Vorsitzende wird auch zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags für die Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises ermächtigt.

 

7.            Alle Fachplaner können, soweit erforderlich, mit den weiteren Leistungsphasen beauftragt werden. Das Vermessungsbüro Henn + Kessler, Schorndorf, wird mit der Katastervermessung und der späteren Abmarkung beauftragt.

 


Auf die Sitzungsvorlage 675/2021 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Tottmann erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil. Der befangene Gemeinderat nimmt im Zuhörerraum Platz.

 

Der Vorsitzende begrüßt den Stadtplaner, Herrn Janecky von der ARP Stuttgart, Herrn Rebmann vom Büro Riker + Rebmann und Landschaftsarchitekt Blank und übergibt nach einer kurzen Einleitung in die Thematik an Herrn Janecky.

 

Stadtplaner Janecky stellt den städtebaulichen Entwurf vor und geht auf die vorgenommenen Änderungen gegenüber dem am 24.09.2019 im Gemeinderat vorgestellten und beschlossenen städtebaulichen Entwurf näher ein. Die Grundzüge der Planung werden hierbei nicht verändert. Änderungen haben sich in folgenden Bereichen ergeben:

                Unabhängige Erschließung vom Norden an die Luisenstraße (K 1872)

                Endgültige Festlegung der Höhenlage der Erschließung im Bereich der geplanten Wohnbebauung, dadurch bessere Einbindung des städtebaulichen Entwurfs in die Topographie.

                Schaffung eines ganzheitlichen Wohnraumangebots ergänzt um ein weiteres Angebot an barrierefreiem Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern.

                Wichtig war auch, eine Anbindung für Fußgänger und Radfahrer an das bestehende Wohngebiet zu erhalten.

 

Nachfolgend stellt Dipl. Ing. Rebmann das Erschließungskonzept ausführlich vor.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart verweist auf die kontroverse Auseinandersetzung mit dem Bebauungsplanverfahren Pfeiferfeld innerhalb der SPD-Fraktion. Nachfolgend stellt sie verschiedene Anfragen. Diese betreffen die Flächendifferenz zwischen dem seinerzeit vorgestellten städtebaulichen Konzept und dem heute zur Beschlussfassung vorgelegten Bebauungsplan. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die unterschiedlichen Angaben von Straßenflächen und Flächen für Verkehrsgrün.

 

Herr Janecky teilt hierzu mit, dass es sich bei den im städtebaulichen Entwurf enthaltenen Verkehrsanlagen um eine Grobplanung handelt und sich vor diesem Hintergrund auch Flächenveränderungen ergeben. So wurde beispielsweise der Straßenanschluss an die Luisenstraße nur graphisch dargestellt. In der dem Bebauungsplan zugrunde liegende Detailplanung sind neben den Vorgaben der Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS) u.a. auch die konkreten topographischen Bedingungen mit eingeflossen. Zur Frage bezüglich der Grünflächen teilt Stadtplaner Janecky mit, dass Baumpflanzungen im öffentlichen Bereich bei den Stellplätzen vorgesehen sind. Aufgrund der Randlage soll der Fokus auf eine Ortsrandbegrünung im Bereich der privaten Baugrundstücke gelegt werden. Er verweist hier auf die entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan, die sicherstellen, dass das Gebiet insgesamt einen durchgrünten Charakter aufweisen wird.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart weist darauf hin, dass die SPD bei den Beratungen 2019 den Wunsch geäußert hatte, Mehrfamilienhäuser mit kleineren, günstigeren Wohneinheiten zu planen. Dies ist jetzt in die Planung eingearbeitet worden, es sind 57 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern geplant. Die Intention, aus ökologischer Sicht weniger Fläche in Anspruch zu nehmen, wurde jedoch nicht berücksichtigt. Die Mehrfamilienhäuser haben nicht zu einer Verkleinerung des Baugebiets geführt. In der Pro- und Contra-Abwägung zur Bebauungsplanaufstellung kommt die SPD-Fraktion zu folgendem Ergebnis. Für die Größe des Wohngebiets spricht, dass im Flächennutzungsplan keine weiteren größeren Flächen mehr zu bebauuen sind. Das Pfeiferfeld ist ein Randgebiet. Zudem wurde es damals als Kompromiss zu einem weiteren Baugebiet in Rettersburg ausgewählt. Gegen das Ausmaß des Baugebiets spricht aus Gründen des Umweltschutzes die Erschließung über die Luisenstraße. Auch wenn Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, ist dies aus Umweltschutzgründen nur die zweitbeste Möglichkeit. Die Ausweisung von Wohngebäuden für betreutes Wohnen befürwortet die SPD, hält jedoch gleichzeitig die Lage für problematisch. Des Weiteren führt die große Distanz des Wohngebiets zum ÖPNV dazu, dass es viele Fahrzeuge im Baugebiet geben wird. Die Planung könnte nach Auffassung der SPD auch etwas mutiger sein, vorstellbar wäre eine Quartiersgarage. Die Größe des Wohngebiets hat auch enorme Auswirkungen auf die Infrastruktur (Bedarf von Plätzen in KiTas). Aufgrund dieser Abwägung wird sich die SPD-Fraktion der Stimme enthalten.

 

Der Vorsitzende zeigt sich überrascht, da nach seiner Auffassung der zur Beschlussfassung vorliegende Bebauungsplanentwurf eine gute Grundlage für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ein attraktives Wohngebiet schafft. Man habe auch den Wunsch der SPD-Fraktion nach zusätzlichen Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern gebietsverträglich umgesetzt. Die Aussage, man habe den bebaubaren Bereich des Baugebiets nach der Beschlussfassung des Gemeinderats zusätzlich vergrößert, ist nicht richtig. Hinzugekommen sind lediglich Biotop- und Straßenflächen entlang der Luisenstraße (K 1872). Die Bemerkung zur Lage des geplanten barrierefreien Wohnbaus ist nur schwer nachvollziehbar, da geeignete Standorte aufgrund der topographischen Bedingungen in der Gesamtgemeinde rar sind.

 

Stadtplaner Janecky gibt aufgrund der Ausführungen von Gemeinderätin Dr. Reichart nähere Informationen zum städtebaulichen Entwurf und zu den Festsetzungen des Bebauungsplans.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Frey teilt Stadtplaner Janecky mit, dass sich die Gebäudehöhen im Wesentlichen den Gebäuden im Wohngebiet Stoffelannenäcker anpassen. Lediglich bei den Mehrfamilienhäusern wurde noch ein zusätzliches Geschoss geplant, um eine eine gewisse Wohnungsanzahl zu generieren.

 

Gemeinderat Haller findet den Entwurf gelungen. Da man davon ausgehen kann, dass größere Wohngebiete nicht mehr zur Bebauung anstehen, die Wohnraumnachfrage jedoch weiterhin da ist, muss die Gemeinde die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung angehen. Insbesondere älteren alleinlebenden Senioren sollte aktiv Wohnraum zur Verfügung gestellt werden, damit die oft nur mit einer Person bewohnten Einfamilienhäuser wieder durch Familien genutzt werden können.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Frage der Abschnittsbildung im Zusammenhang mit der Erschließung zu gegebener Zeit im Gemeinderat zu beraten ist.